Full text: Die Krankenversicherung

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Mit diesen drei Hinweisen erscheint die Kranken- 
versicherung als Verhandlungsgegenstand der zehnten 
Hauptversammlung einwandfrei umrissen. Gemäss seiner 
Gepflogenheit oblag es nunmehr dem Verwaltungsrat 
einige Anregungen hinsichtlich der Arbeitsmethode der 
Hauptversammlung und der Form der zu fassenden Be- 
schlüsse (Übereinkommensentwurf oder Vorschlag) zu 
geben. 
In seinem Schreiben vom 15. April 1926, womit es 
den Regierungen die Tagesordnung der zehnten Haupt- 
versammlung unterbreitete, wies das Internationale Arbeits- 
amt darauf hin, dass der Verwaltungsrat erst dann in 
der Lage sein wird bestimmte Anregungen zu machen, bis 
die achte Hauptversammlung über die Vorbereitung und 
Behandlung der Gegenstände der Tagesordnung Beschlüsse 
gefasst haben wird, die an Stelle der vorläufigen Bestim- 
mungen über die doppelte Lesung von Übereinkommens- 
entwürfen treten werden. Die achte Hauptversammlung 
hat nunmehr die letzterwähnten Bestimmungen ausser 
Kraft gesetzt und beschlossen, dass über jeden Ver- 
handlungsgegenstand zunächst eine allgemeine Aussprache 
stattzufinden hat und die endgültige Beschlussfassung 
über den Gegenstand einer späteren Hauptversammlung 
vorzubehalten ist. Da über die Krankenversicherung eine 
allgemeine Aussprache bereits im Zuge der von der Haupt- 
versammlung vom Jahre 1925 den Grundproblemen der 
Sozialversicherung gewidmeten Arbeiten stattgefunden hat, 
sprach die achte Hauptversammlung in einer Resolution 
aus, dass über die Frage der Krankenversicherung von der 
Hauptversammlung vom Jahre 1927 ein endgültiger 
Beschluss (Übereinkommensentwurf oder Vorschlag) ge- 
fasst werden kann. 
Der Fragebogen leitet sonach den zweiten Teil des 
Vorbereitungsarbeiten ein.
	        
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