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Sparenden seit der Verstaatlichung des Spirituosenhandels bedeutend
schneller wuchs, als in den vorhergehenden Jahren, und
daß es sich hier hauptsächlich um den kleinen Mann handelt.
Die vorstehenden Daten bezeugen ein gewisses Wachstum des
Wohlstandes, das in dem Osten seit der Verstaatlichung des
Spiritushandels konstatiert wird. Man darf freilich nicht vergessen,
daß die national-ökonomischen Erscheinungen des Lebens sehr
kompliziert sind und daß unter dem Einflüsse gewisser, ständiger
oder zeitweiliger Ursachen (wie z. B. die Mißernte des Getreides,
die mehrere Teile der vier genannten Gouvernements heuer zu
überstehen haben) die heilsamen Wirkungen der Reform gehemmt
oder aufgehalten werden können. Wie dem aber auch sei, wenn man
sich den gleichzeitigen Fortschritt der fiskalischen Einnahmen und
die Berichte der örtlichen Autoritäten vorhält, ist man zu dem
Schlüsse berechtigt, daß das Monopol des Spiritushandels eine wohltätige
Wirkung auf den materiellen Wohlstand der Bevölkerung
ausübt.
Indem der Finanzminister Ew. Majestät die ausgezeichnete
Wirkung der Reform auf den materiellen und moralischen Zustand
der Bevölkerung, sowie die vom fiskalischen Standpunkte befriedigenden
Resultate derselben zur Kenntnis bringt, möchte er
nicht behaupten, daß die neue Organisation, wo sie eingeführt ist,
die ganze Vollendung erreicht habe, deren sie fähig ist. Ganz ohne
jeden Zweifel bleibt für das Finanzministerium in diesem Bereiche
noch genug zu tun übrig. Einzelne Details der Reform sind nicht
mehr als angedeutet; andere müssen umgearbeitet oder ergänzt
werden; das ganze erfordert eine sorgfältige Führung. Nichtsdestoweniger
ruht dieses ungeheure Unternehmen von nun an auf
rationeller Basis. Fest überzeugt davon, daß die Reform der Getränkesteuer
nicht verfehlen wird, auf alle Orte des Reiches eine
wohltuende Wirkung auszuüben, möchte der Finanzminister besonders
darauf hinweisen, daß ihre Anwendung am fruchtbarsten in den
zentralen Gouvernements sein dürfte, wo die aktuellen Mängel des
Spiritusverkaufes sich mit besonderer Intensität unter der urrussischen
Bevölkerung geltend machten«.