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einen Sinn haben, ihn dieser Verantwortung zu entheben. Aber
wenn die Auffassung des bürgerlichen Gesetzes heute nicht durch
Spezialgesetze modifiziert wäre, wären zwar alle Reisenden eines
Zuges etwa bei Fahrlässigkeit des Telegraphisten entschädigungsberechtigt,
nicht aberLokomotivführer, Heizer und Schaffner,
die im Verfolge ihres Berufes verunglückten! Und wer ist in
einem Unternehmen wie in der Pennsylvania Bahn oder der
Standard Oil Companie der Unternehmer’, der für eine etwaige
persönliche Fahrlässigkeit haftet?
Vor etwa 30 Jahren, als die englischen Gewerkschaften,
besonders Bergleute und Eisenbahnbeamte, an der Möglichkeit
der Durchführung strenger Sicherheitsgesetze verzweifelten, entschlossen
sie sich zu einem Vorgehen in dieser Richtung und
erreichten nach starker Agitation 1880 das Verantwortlichkeitsgesetz
für Unternehmer (liablity act); überhaupt nur auf die
Fahrlässigkeit der Vorgesetzten gerichtet, wurde dies Gesetz
aber schon nach 2 Jahren dadurch ausser Kraft gesetzt, dass
eine Gerichtsentscheidung gestattete, im Arbeitsvertrag auf diese
Entschädigung zu verzichten gegen Eintritt in eine vom Unternehmer
zu errichtende Unterstützungskasse, zu der der Arbeiter
selbst bedeutende Beiträge zu leisten hatte. Aber 1 8 9 7 wurde
das Gesetz bedeutend ausgedehnt; es gilt nun für etwa 1 / 3 aller
englischen Arbeiter und verpflichtet den Unternehmer zur Entschädigung
oline Rücksicht auf vorliegende Fahrlässigkeit.
So wohltätig aber diese Gesetzgebung für den Angestellten
war, so war der eigentliche Zweck damit doch nicht erreicht.
Denn es ist eine bittere Wahrheit, dass es in der Industrie heute
meist billiger ist, Leute zu töten und Entschädigung zu
zahlen, als Vorsichtsmassregeln einzuführen. Der Unternehmer
kann sich gegen Verunglückung seiner Leute versichern und tut
dies. Dadurch kostet oft ein Gramm Vorsicht mehr als ein Pfund
Heilmittel. Für den Arbeiter ist dagegen nicht Entschädigung, sondern
Verhütung des Unglücks notwendig. Es ist gut, einige Tausend
Mark für den Verlust eines Auges oder Beines zu erhalten, aber
für den einzelnen wie für die Gesellschaft ist es besser, dass dies
Auge oder Bein nicht verloren geht. Die Gesellschaft hat in dieser
Richtung noch wenig gelernt. Es gab eine Zeit, da das Strafgesetz
dem Privatvertrag unterstand, und der Mörder sich der
Verfolgung entziehen konnte durch Zahlung eines Blutgeldes an
die Verwandten des Ermordeten. Unser Standpunkt gegenüber