Full text: Das System der Rentengüter und seine Anwendung in Ungarn

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des Bodens, die mittelst menschlicher Thätigk'eit vermehrt und 
verringert, somit modificirt werden können. Zur Modification der 
mechanischen und chemischen Eigenschaften des Bodens sind' 
Arbeit und Kapital nöthig. Die Arbeits- und Kapitalsmassen kom 
men durch ihre Verwendung, mit dem! Boden in untrennbare Ver 
bindung, sie gehen in demselben sozusagen auf und werden 
mit diesem zu einem einheitlichen Ganzen, dermassen, dass eine 
Abgrenzung der natürlichen und der investirten Produktionskräfle 
im Boden praktisch unmöglich ist. Die Erde legt fest, bindet 
das in ihr investirte Kapital und kann dasselbe dem Boden nicht, 
mehr entzogen werden. Demzufolge büsst das im Boden inve 
stirte Kapital seine bedeutendste, eigenste Natur, seine Verkehrs 
fähigkeit, Beweglichkeit, seinen mobilen Charakter ein. Nicht der 
Boden wird, — wie dies Brentano lehrt —- durch ge 
steigerte Kapitalsinvestirungen zu Kapital, sondern im Gegen- 
theil, das investirte Kapital gewinnt einen immobilen Charakter, 
denn vom Augenblicke seiner Investition fehlt beim Verkehr 
desselben der Ortswechsel. 1 ) Das im Boden festgelegte Kapital 
selbständig zu verwerthen, ist unmöglich, nachdem dasselbe, 
nur mit dem Grundstücke zusammen in den Verkehr gelangen 
kann. Die Reproduktion des im Boden investirten Kapitals kann 
während einer Bewirtschaftungsperiode nicht, sondern nur aus 
dem Erträgnisse des Grundbesitzes binnen einer Reihe von Jahren 
vor sich gehen. 
Die aus diesen Eigenschaften sich ergebende eigenartige 
Natur des Grundbesitzes kommt in seiner, , von den übrigen. 
Gütern abweichenden juridischen Regelung zum Ausdrucke. 
So das ausländische, als auch das ungarische Rechtssystem 
verfügt hinsichtlich der Immobilien abweichend von den mo 
bilen Gütern. 
In unserem Rechtssystem werden die bezüglich beweg 
licher Güter geschlossenen Geschäfte in einem besonderen Han 
delsgesetze (Ges.-Art. XXXVII. v. J. 1875) geregelt, dessen Be 
stimmungen betreffs Verkehr, Verschuldung, Verpachtung etc.. 
des Grundbesitzes keine Anwendung finden, denn laut §. 262: 
0 Brentano sagt nämlich: «Der Boden ist heute Kapital.» «Die Kapital 
verwendung in den Boden ist... so gross, dass seine natürlichen Eigen 
schaften — von seiner Eigenschaft als Flächenstück abgesehen, — im Ver 
gleich zu den durch die menschliche Thätigkeit erzeugten ganz zurücktre 
ten. Der Boden erscheint.. . nur mehr als das Gefäss, das bestimmt ist, 
gewisse Kräfte aufzunehmen, welche die menschliche Kunst in ihm thätig 
werden lassen will.» (Agrarpolitik. Ein Lehrbuch von Dr. Lujo Bren 
tano. I. Theil. Stuttgart, 1897. S. 13 und 68.)
	        
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