Full text: Das System der Rentengüter und seine Anwendung in Ungarn

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Sicherung desselben ermöglicht die Verwendung des dem Käu 
fer zur Verfügung stehenden Kapitals zu Investitions- und zu 
Bewirtschaftungszwecken, statt zur Abzahlung des Kaufpreises, 
durch welch letztere die wirtschaftliche Kraft des Grundbe 
sitzkäufers erschöpft wird. Im englischem Unterhause war die 
Einführung der den erleichterten Grunderwerb bezweckenden 
dauernden Rentenschuld bereits seit längerer Zeit Gegenstand 
einer Diskussion,, bis dieselbe durch das small holding-Gesetz 
vom Jahre 1899 instatutsweise verwirklicht wurde. Leider aber 
wird in demselben das Rentenprinzip nicht so folgerichtig durch 
geführt, wie in der preussischen Rentengutsgesetzgebung. Ein 
reiner Rentenkauf ist — naJch dem englischen Gesetz — nur 
bis zu einem Viertel des Grundbesitzwerthes, richtiger des 
Kaufpreises am Platze; zumindest ein Fünftel des Kaufpreises 
ist in Barem zu decken, der Rest durch eine Hypothek zu 
sichern. Mit anderen Worten, im günstigsten Fall hat der An 
siedler vom Kaufpreis 20% in Barem, 25% durch Rentenzahlung 
und 55% mit einer Hypothek zu decken. Es ist zwar richtig, 
dass hiermit eine grössere Sicherheit dafür vorhanden ist, dass 
ganz unbemittelte Elemente als Ansiedler nicht auftreten gön 
nen, (andererseits aber ist es auch unzweifelhaft, dass nachdem 
die Schwierigkeiten des Erwerbs grössere sind, auch das An 
siedlerangebot bedeutend geringer ist, was auch den Erfolg der 
ganzen Aktion unmöglich machte. Hiezu kommt noch, dass nach 
dem in England kein Bodenhunger zu finden ist, auch nicht 
so sehr das Streben nach Überwindung der Schwierigkeiten des 
Grunderwerbs hervortritt. Bear, der im Aufträge des Cobden 
Clubs behufs Studiums der Verhältnisse auf den, während der Wirk 
samkeit des small holding-Gesetzes errichteten Stellen Reisen 
unternahm, erklärt, dass er auf seine zu den Arbeitern gerich 
tete Frage, ob sich in ihrer Gegend für den Bodenkauf Nach 
frage zeigt, immer eine verneinende Antwort erhielt. 1 ) 
Unserer Ansicht nach, hätte das Gesetz das Rentenprinzip folge 
richtiger und reiner verwirklicht, so dass die Ansiedler das 
ihnen zur Verfügung stehende Kapital nicht zur Abzahlung eines 
Theiles des Kaufpreises zu verwenden gezwungen gewesen wären, 
sondern dasselbe zu Betriebszwecken und zur Aufführung von 
Gebäuden hätten benützen können, wäre das Gesetz nicht so 
sehr erfolglos geblieben. 
Auch die zur Festsetzung der Ursachen der englischen 
landwirtschaftlichen Krise und der Art der Abhilfe eingesetzte 
0 Bear: Ibid S. 84.
	        
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