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Sicherung desselben ermöglicht die Verwendung des dem Käu
fer zur Verfügung stehenden Kapitals zu Investitions- und zu
Bewirtschaftungszwecken, statt zur Abzahlung des Kaufpreises,
durch welch letztere die wirtschaftliche Kraft des Grundbe
sitzkäufers erschöpft wird. Im englischem Unterhause war die
Einführung der den erleichterten Grunderwerb bezweckenden
dauernden Rentenschuld bereits seit längerer Zeit Gegenstand
einer Diskussion,, bis dieselbe durch das small holding-Gesetz
vom Jahre 1899 instatutsweise verwirklicht wurde. Leider aber
wird in demselben das Rentenprinzip nicht so folgerichtig durch
geführt, wie in der preussischen Rentengutsgesetzgebung. Ein
reiner Rentenkauf ist — naJch dem englischen Gesetz — nur
bis zu einem Viertel des Grundbesitzwerthes, richtiger des
Kaufpreises am Platze; zumindest ein Fünftel des Kaufpreises
ist in Barem zu decken, der Rest durch eine Hypothek zu
sichern. Mit anderen Worten, im günstigsten Fall hat der An
siedler vom Kaufpreis 20% in Barem, 25% durch Rentenzahlung
und 55% mit einer Hypothek zu decken. Es ist zwar richtig,
dass hiermit eine grössere Sicherheit dafür vorhanden ist, dass
ganz unbemittelte Elemente als Ansiedler nicht auftreten gön
nen, (andererseits aber ist es auch unzweifelhaft, dass nachdem
die Schwierigkeiten des Erwerbs grössere sind, auch das An
siedlerangebot bedeutend geringer ist, was auch den Erfolg der
ganzen Aktion unmöglich machte. Hiezu kommt noch, dass nach
dem in England kein Bodenhunger zu finden ist, auch nicht
so sehr das Streben nach Überwindung der Schwierigkeiten des
Grunderwerbs hervortritt. Bear, der im Aufträge des Cobden
Clubs behufs Studiums der Verhältnisse auf den, während der Wirk
samkeit des small holding-Gesetzes errichteten Stellen Reisen
unternahm, erklärt, dass er auf seine zu den Arbeitern gerich
tete Frage, ob sich in ihrer Gegend für den Bodenkauf Nach
frage zeigt, immer eine verneinende Antwort erhielt. 1 )
Unserer Ansicht nach, hätte das Gesetz das Rentenprinzip folge
richtiger und reiner verwirklicht, so dass die Ansiedler das
ihnen zur Verfügung stehende Kapital nicht zur Abzahlung eines
Theiles des Kaufpreises zu verwenden gezwungen gewesen wären,
sondern dasselbe zu Betriebszwecken und zur Aufführung von
Gebäuden hätten benützen können, wäre das Gesetz nicht so
sehr erfolglos geblieben.
Auch die zur Festsetzung der Ursachen der englischen
landwirtschaftlichen Krise und der Art der Abhilfe eingesetzte
0 Bear: Ibid S. 84.