Nr. 2785
usgesprochenen Ziel die Sicherung eines niedrigen
Brotpreises für den Verbraucher und die Bekämp—
rung des angeblich vom Handel getriebenen brot—
berteuernden Wuchers. Der Antrag auf Herbei—
ührung eines Volksentscheides im Kanton Zuürich
and, 1878 die notwendige Zahl von Unterschriften.
In dem Bericht, in dem der Regierungsrat des
Kantons Zürich das Begehren der Volksabftimmung
unterftellte, wurde der Antrag jedoch nicht befür—
vortet. Bei der Volksabstimmung am 4. Mai 1879
vurde das Initiativbegehren im Kanton Zürich
»erworfen. Ein gleiches Begehren wurde im Kanton
Appenzell gestellt und durch Volksabstimmung ab—
jewiesen. Als Befürworter des Getreidemonopols
hatte sich der Redakteur und spätere Nationalrat
R. Seidel hervorgetan, der auch weiter noch in
Wort und Schrift für den Gedanken eines siagat—
ichen Getreidemonopols eintrat. In Vorträgen im
Jahre 1889 wurde von ihm insbesondere auf die
unzulänglichen Getreidevorräte des Landes hinge—
viesen und betont, daß die Schweiz nur für einige
Wochen mit Brotfrucht versehen sei und folglich im
Kriegsfall den Auslandsstaaten gegenüber entblößt
dastehen würde. Die Frage wurde von neuem auf—
Jegriffen, als die Landwirtschaft durch andauerndes
Sinken der Getreidepreise in der Zeit von 1881 bis
1888 lebhaft beunruhigt wurde. Auf dem 4. Ver—
zandstage der Ostschweizerischen landwirtschaftlichen
Benossenschaft in Winterthur 1889, der sich ein—
gehend mit der Frage der Getreidepreise beschäftigte,
prach sich der Referent Schenkel, der Präsident des
Verbandes, für Erhöhung des Getreidezolles, der
Korreferent, Arbeitersekretär Greulich, für ein staat—
liches Getreidemonopol aus. Da die Getreidepreise
dis 1891 wieder anstiegen, wurde die Anregung der
Winterthurer Tagung von landwirtschaftlicher Seite
unächst nicht weiter verfolgt.
Das starke Absinken der Getreidepreise im An—
ang der neunziger Jahre brachte die Frage wieder
n Fluß. Diesinal waren es die Landwirte, die
Verstaatlichung der Weizeneinfuhr und der Müllerei
orderten. In einer im Jahre 1895 erschienenen
Studie: „Die Hebung des schweizerischen Getreide—
baues durch ein Getreidemonopol“ unterzieht der
Sekretär des schweizerischen Bauernverbandes,
Dr. Laur, die Frage einer Prüfung, ob der schweize—
rische Getreidebau durch Einführung des Getreide—
monopols gehoben werden könne. Laur kommt zur
Bejahung der Frage. Der inländische Getreidebau
müsse unbedingt vor gänzlichem Niedergang bewahrt
verden. Das Getreide- und Mehlhandelsmonopol
würde die geeignetste Geldquelle zur Unterstützung
des schweizerischen Getreidebaues sein. Die ohne
VBerteuerung des Brotpreises daraus zu erzielende
Bundeseinnahme von jährlich 18 Millionen Fran—
ken könnte und sollte dem Getreidebau zugewendet
verden. Der Vorschlag fand nunmehr kühle Auf—
nahme bei den Verbrauchern, die angesichts der nie—
drigen Getreidepreise mit dem bestehenden Zustand
ufrieden waren. Die Anregung hatte keinen Er—
olg.
Im Jahre 1906 wurde die Frage von einer dritten
an ihrer Lösung interessierten Gruppe aufgenom—
men, den Müllern. Die Entwicklung der Groß—
nühlenindustrie in den Nachbarländern Frankreich
ind Deutschland, in Verbindung mit der Tatsache,
»aß die Versorgung der Schweiz mit Brotgetreide
rus dem Ausland auf dem Schienenweg erfolgen
nuß, der der Mehleinfuhr gegenüber der Getreide—
infuhr besondere Vorteile bietet, ferner der Tat—
ache, daß die Verbraucher in der Schweiz für eine
iesen Vorteil ausgleichende Steigerung der Mehl—
ölle nicht zu haben waren, führte zu einer bis zum
zahre 1908 ansteigenden Einfuht von Mehl an
Zztelle von Getreide, zuerst aus Frankreich, dann
us Deutschland, dessen Mannheimer Großmühlen—
adustrie den Vorteil billiger Wasserfracht und des
zitzes an einem Umschlagplatz für das zu verarbei—
ende Getreide für sich hatte. Von schweizerischer
Zeite wurde geltend gemacht, daß die fuͤr die Zoll—
ückvergütung bei der Mehlausfuhr aus Deutsch—
and in Anwendung kommenden Umrechnungssüäthze
ine Ausfuhrprämie für Mehl in „ich schlössen. Zur
bwehr hatte die Schweizer Müllerei den Weg der
-yndizierung beschritten. Die Folge waren heftige
Angriffe aus Verbraucherkreisen gegen die Mühlen—
ereinigungen, die der wucherischen Ausbeute be—
huldigt wurden. Um den Schwierigkeiten zu ent—
ehen, schlossen sich die Müller der von sozial—
emokratischer Seite weiterverfolgten Monobol—
ewequng an.
Die gespannte Lage fand ihren Niederschlag in
inem Antrag Scherrer-Füllemann, der am W. Juli
908 im Nationalrat zur Behandlung kam und fol—
senden Wortlaut hatte:
„Ob nicht der Artikel 31 der Bundesver—
rassung in dem Sinne zu revidieren sei, daß
dem Bunde das ausschließliche Recht zustehen
solle, diejenigen Getreide und Mehle, welche
die Brotversorgung des Landes bezlvecken, in
die Schweiz zu importieren, in der Meinung,
daß die nähere Ausführung und eine allfällige
Ausdehnung dieses Grundsatzes durch die
Bundesgesetzgebung zu regeln sei.“
Der Bundesrat beauftragte den Direktor des
chweizerischen Alkoholmonopolamts, Milliet, mit
»er Ausarbeitung eines Entwurfs zu einem Ge—
reidemonopolgesetz. Nach dem von Milliet aus—
gzearbeiteten Plan sollte das Getreidemonopol in
iner Verfassungsbestimmung seine Grundlage er—
jalten, die folgenden Wortlaut haben sollte:
„Das Recht der Herstellung zum Verkauf
und zum Vertriebe von Mahlerzeugnissen, die
zur Volksernährung bestimmt sind, und das
Recht zum Ankauf und Vertrieb von Getreide,
das zur Gewinnung solcher Mahlerzeugnisse
dient, stehen ausschließlich dem Bunde zu.
Der Bund hat die durch ihn hergestellten
»der angekauften Produkte zu Preisen abzu—
geben, für deren Bestimmung der Grundsatz
der Selbstkostendeckung wegleitend sein soll.
Es steht ihm jedoch frei, über die Selbstkosten
hinaus Zuschläge zugunsten von Aus—
Jleichungs- und Reservefonds zu erheben.
über die Mittel dieser Fonds darf nur zur
Zicherung und Verbilligung der Brotversor—
zung des Landes verfügt werden.