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In. diesen neuentstandenen Lasten sind aber nicht nur die'
Kaufschillingsreste, sondern auch der Werth der unter anderem
Rechtstitel erfolgten pfandrechtlichen Einverleibungen mitinbegriffen.
Falls der Kaufpreis des Grundbesitzes die dem Käufer zur
Verfügung stehenden Mittel übersteigt und dieser den Kaufpreis
zur Gänze zu decken nicht vermag, so wird der Kaufschillingsrest
auf dem verkauften Gut, als Hypothek, zu Gunsten des
verkaufenden vorherigen Eigenthümers, durch pfandrechtliche
Einverleibung gesichert. Die auf dem Grundbesitz in dieser
Weise haftende Schuld kann aus wirtschaftlichem Gesichtspunkte
nicht bemängelt werden, wenn die Belastungsquote, im
Vergleich zur Ertragsfähigkeit des belasteten Gutes, als ein massiger
Perzentsatz erscheint, da die laufenden Wirtschaftseinnahmen
zur Verzinsung und Tilgung der Schuld eine ausreichende
Deckung bieten. Dagegen wird durch pfandrechtliche Einverleibung
von restlichen, dem Reinertrag nicht entsprechenden
überhohen Kaufgeldem, also schon allein mit dem Erwerb des-Gutes,
dem Grundbesitze eine solche Last auferlegt, dessen
Verzinsung und Tilgung aus dem Ertrag des Grundbesitzes kaum
oder überhaupt nicht gedeckt werden kann und hiedurch tritt
eine immer intensivere improduktive Verschuldung und der vollständige
Mangel an wirtschaftlicher Widerstandsfähigkeit ein. 1 )
Die Überlastung des Grundbesitzes untergräbt die Selbständigkeit.
des Besitzers; in nothgedrungener Ermangelung an
Betriebskapital führt sie zum Rückgang der Produktion und
nachher zur Devastation. Bis zum vollständigen Zusammenbruch
der Wirtschaft tritt , fast immer ein bedeutendes Sinken in der
Ertragsfähigkeit des Gutes ein. Die mit dem unzulänglichen
Reinertrag zusammenhängende Überlastung des Grundbesitzes
gefährdet den Bestand der kleinen und mittleren Grundbesitze,
und führt zur Aufsaugung durch Latifundien und zur Zerbröckelung
zu unleistungsfähigen Zwergwirtschaften dieser wichtigsten
Grundbesitzkategorien.
Der Intabulirung der überhohen Kaufschillingsreste muss
A m. k i r. korm&ny 1898. evi müköddseröl es az orszäg k ö z-Allapotäröl
s z ö 1 6 j e1e n t e s es s t a t i s z tik ai ev k ön y v. (Bericht
und statistisches Jahrbuch über die Thätigkeit der k. ung. Regierung und über
die öffentlichen Zustände des Landes im Jahre 1898.) Budapest, 1899. (S.
353); Magyar Statisztikai Evkönyv. 1903. Budapest, 1904. (S. 87.)
*) F, Fellner' A d a 1 6 k mezögazdasägi h i t e 1 p o 1 i t i k ä n kh
o z. (Beiträge zu unserer landwirtschaftlichen Kreditpolitik.) Budapest, 1897.
(S. 53). Sonderabdruck aus der Zeitschrift Közgazdasägi Szemle (Volkswirtschaftliche
Revue), Jahrgänge 1898 und 1897.