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talien, sondern auch zur selbständigen und steten Bethätigung
der Arbeitskraft Gelegenheit bietet; und nachdem der Arbeitslohn
einen bedeutend grösseren Theil ihres Einkommens bildet,
als die Rente, die ihr kleines Kapital abwirft, suchen sie beim
Erwerb eines Grundbesitzes nicht so sehr die bestmögliche Verzinsung
ihres Kapitals, sondern mehr und vor allem eine ständige
und unabhängige Arbeitsgelegenheit.
Der bei der ungarischen ländlichen Volksklasse in so grossem
Masse vorhandene Bodenhunger, als preisbildender Faktor,
führt daher zur Überzahlung des Gutes; d. h. es wird für das
Gut ein solcher Betrag gezahlt, welcher den Kapitalwerth des
jeweilig erreichbaren durchschnittlichen Reinertrages übersteigt,
mit anderen Worten, der Kaufpreis ist grösser, als der mit dem
laufenden Zinsfuss kapitalisirte Reinertrag. 1 ) Die mit der Überzahlung
des Grundbesitzes verbundenen ordnungswidrigen Preisbildungen
kommen darin zum Ausdruck, dass der Verkehrswerth
des Grundbesitzes den Ertragswerth desselben bedeutend übersteigt.
Mit der, der pfandrechtlichen Intabulirung des restlichen
überhohen Kaufgeldes folgenden improduktiven Verschuldung
wird dem Grundstück eine Last auferlegt, welche in der Ertragsfähigkeit
des Grundbesitzes keine Deckung findet; zu dem für
das Bodenmaterial geleisteten Geldwerth verfügt das Gut, nach
dem durchschnittlichen Stand der Betriebstechnik, über keine
ausreichende reproduktive Kraft. Jeder über die Grenze des Ertragswerthes
gelegene Werthbruchtheil verkürzt den Reinertrag
um die entsprechenden Zinsen des Kaufpreiskapitals; die auf
einem derart erworbenen Grundbesitz haftenden Lasten können
durch die werthproduzirende Kraft des Bodens nicht gedeckt
werden. Mit einem Worte, zufolge der improduktiven Boden-Verschuldung
und Überlastung tritt — wie bereits erwähnt — die
volle Unfähigkeit zur wirtschaftlichen Widerstandsleistung und
hiedurch der massenhafte Untergang der Wirtschaften ein.
Bei der heutigen Gestaltung unserer Kreditorganisation verhält
sich somit die Sache so, dass in Ermangelung eines entsprechenden
Instituts der, im Streben nach Grundbesitz hervortretende
lobenswerthe schöne Zug des ungarischen Bauernstandes,
des ländlichen Arbeiterstandes zu einer der Quellen seines
Massenelends wurde.
Ebenso wie der überhohe Kaufschillingsrest, führt auch
die Abfindung der Miterben in Barem bis zur Höhe ihrer Erb-!)
Bezüglich des Begriffes der Ueberzahlung des Grund und Bodens
s. S c h ä f f 1 e: Deutsche Kern- und Zeitfragen. Berlin, 1894. (S. 302); ferner
Brentano: Agrarpolitik I. Stuttgart, 1897. (S. 93.)