Full text : Das System der Rentengüter und seine Anwendung in Ungarn

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die  Parteien  die  Rentengutsgründung  unter  sich  perfektionirlen
(und  nur  die  Eskomptiiung  der  Rente  verlangen,  so  prüft  die
Kommission  nur,  ob  die  Vorbedingungen  der  Ablösung  vorhanden
sind.  Aber  auf  Wunsch  der  Parteien  ist  die  Kommission  verpflichtet, ­
  das  Rentengutsgründungsverfahren  von  Anfang  an  zu
leiten  und  sowohl  in  rechtlicher  als  auch  in  wirtschaftlicher
Beziehung  zu  fördern;  namentlich  auf  Kosten  des  Verkäufers  die
Vermessung  und  die  Parzellirung  vorzunehmlen,  die  Bau-  und  sonstigen ­
  technischen  Arbeiten  anzuordnen  und  zu  kontrolliren  bei
der  Abschliessung  des  Kaufvertrages,  der,  Regelung  des  Grundbuches ­
  mitzuwirken.  Die  sorgfältige  Prüfung  der  Lokalverhältnisse
ist  besonders  dann  wichtig 1 ,  wenn  es  sich  um  die  Durchführung
einer  Kolonisirung  handelt;  die  Prüfung  muss  hauptsächlich  darauf ­
  gerichtet  sein,  ob  sich  die  Liegenschaft  hinsichtlich  der  Bodenbeschaffenheit, ­
  ihrer  Lage,  ferner  der  Verkehrs-  und  Absatzverhältnisse ­
  zur  Zertheilung  und  Errichtung  von  ländlichen  Grundbesitzen ­
  eignet  ;  ob  über  erforderliche  Betriebsmittel  verfügende
Ansiedler  in  genügender  Zahl  vorhanden  sind;  ob  eine  Entwässerung, ­
  Drainage  und  Wasserregulirung  vor  der  Vergebung  der
Rentengüter  vorzunehmen,  vor  Vergebung  eine  besondere  Schätzung, ­
  welche  gleichzeitig  auch  als  Grundlage  zur  Festsetzung  der
Rente  und  der  Sicherheit  der  Bankrente  diene,  erforderlich  sei;  wie
die  Gemeinde-,  Kirchen-  und  Schulverhältnisse  geregelt  werden
sollen.  Die  Landeskommission 1  liquidirt  dem  Verkäufer  den  Kaufpreis ­
  der  Rentengüter  in  Rentenbriefen.  Die  Aufgabe  der  Landeskommission ­
  ist  die  Errichtung  von  verschiedenen  wirtschaftlichen
Institutionen,  so  Konsumvereinen,  Genossenschaften  etc.  zu
initiieren.
Die  hier  in  Vorschlag  gebrachte  Art  der  Organisirung  der  Rentengüter
  ist  nicht  eine  unbedingte  Form  der  Lösung  des  Problems; ­
  aber  unserer  Ansicht  nach  kann  diese  in  unsere  heutige
Wirtschaftsorganisation  am  leichtesten  eingefügt  werden;  Die.
volkswirtschaftliche  Kommission  des  Abgeordnetenhauses  forderte
in  ihrem  Berichte  über  den  Gesetzentwurf  betreffend  die  innere
Kolonisation  die  Errichtung  einer  Rentenbank, 1 )  während  der  III,
Landeskongress  der  Landwirthe  auf  Grund  des  Referentenberichtes ­
  von  Graf  Emerich  Szechenyi  j  un.  eine  Resolution  annahm, ­
  wonach  ein  Landesrenteninstitut  auf  genossenschaftlicher

x )  Orszäggyülös  kepviselöhäzänak  iromahyai.  (Drucksachen ­
  des  Abgeordnetenhauses  des  Reichstages.)  1894.  Band  XVI.  Nr.  550.
(S.  248.)
            
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