I. ABSCHNITT.
Das Rentengutssystem in Preussen.
1. Entstehung, Entwickelung und derzeitiger Stand des yreussischen
Rentengutssystems.
Jene Bestrebung, welche in Preussen einerseits, behufs
gesunderer Grundbesitzvertheilung, auf Errichtung von Bauerngütern
und hiedurch auf Schaffung einer selbständigen, starken
kleinen und mittleren Grundbesitzerklasse hinzielte, andererseits
die Stärkung und Beförderung des deutschen Elements
unter gleichzeitiger Eindämmung des gesteigerten Vordringens
der Elemente polnischer Nationalität bezweckte: führte zur Schaffung
des im Dienste der inneren Colonisation stehenden Gesetzes
vom 26. April 1886,*) in welchem das Rentengutssystem
erstmalig als Institution gesichert wurde und hiedurch zum
Ausgangspunkt der organischen Neugestaltung des Grundbesitzsystems
für das ganze Staatsgebiet ward. 2 )
Die preussische Gesetzgebung hat durch dieses Gesetz die
eigenthümliche Übertragung des Grundbesitzes gegen Leistung
einer festen Geldrente als ein neues Institut geschaffen. Denn
eine Rentenverpflichtung konnte — nach Gesetz vom 2. März
*) Gesetz betreffend die Beförderung deutscher Ansiedelungen
in den Provinzen Westpreussen und Posen.
Vom 26. April 1886. (Gesetz-Sammlung für die königlichen Preussischen
Staaten. 1886. Nr. 9122. S. 131.)
2 ) D r. Sering: Die innere Colonisation im östlichen Deutschland.
Leipzig, 1893. S. 52. (Schriften des Vereins für Socialpolitik. LVI.)