Full text : Das System der Rentengüter und seine Anwendung in Ungarn

I.  ABSCHNITT.

Das  Rentengutssystem  in  Preussen.
1.  Entstehung,  Entwickelung  und  derzeitiger  Stand  des  yreussischen
Rentengutssystems.
Jene  Bestrebung,  welche  in  Preussen  einerseits,  behufs
gesunderer  Grundbesitzvertheilung,  auf  Errichtung  von  Bauerngütern ­
  und  hiedurch  auf  Schaffung  einer  selbständigen,  starken
kleinen  und  mittleren  Grundbesitzerklasse  hinzielte,  andererseits ­
  die  Stärkung  und  Beförderung  des  deutschen  Elements
unter  gleichzeitiger  Eindämmung  des  gesteigerten  Vordringens
der  Elemente  polnischer  Nationalität  bezweckte:  führte  zur  Schaffung ­
  des  im  Dienste  der  inneren  Colonisation  stehenden  Gesetzes ­
  vom  26.  April  1886,*)  in  welchem  das  Rentengutssystem
erstmalig  als  Institution  gesichert  wurde  und  hiedurch  zum
Ausgangspunkt  der  organischen  Neugestaltung  des  Grundbesitzsystems ­
  für  das  ganze  Staatsgebiet  ward. 2 )
Die  preussische  Gesetzgebung  hat  durch  dieses  Gesetz  die
eigenthümliche  Übertragung  des  Grundbesitzes  gegen  Leistung
einer  festen  Geldrente  als  ein  neues  Institut  geschaffen.  Denn
eine  Rentenverpflichtung  konnte  —  nach  Gesetz  vom  2.  März

*)  Gesetz  betreffend  die  Beförderung  deutscher  Ansiedelungen ­
  in  den  Provinzen  Westpreussen  und  Posen.
Vom  26.  April  1886.  (Gesetz-Sammlung  für  die  königlichen  Preussischen
Staaten.  1886.  Nr.  9122.  S.  131.)
2 )  D  r.  Sering:  Die  innere  Colonisation  im  östlichen  Deutschland.
Leipzig,  1893.  S.  52.  (Schriften  des  Vereins  für  Socialpolitik.  LVI.)
            
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