Full text : Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

5.  Die  angebliche  Bestimmung  der  Preise  durch  Angebot  und  Nachfrage.  157

bei  allen  Personen  voraus,  welche  selbständige  Verträge  abschließen  können.  Jene
Kenntnis  ist  freilich  eine  Pictio  juris,  welche  durchaus  nicht  überall  und  nicht  immer
zutrifft;  im  täglichen  Leben  können  deshalb  gar  häufig  Fälle  eintreten,  in  welchen  nach
strenger  gemeinrechtlicher  Auffassung  eine  Laesio  enormis  zu  erkennen  wäre.  Wollte
man  aber  dann  immer  einen  zureichenden  Schuh  gewähren,  so  müßte  man  für  jeden
Vertrag  den  Parteien  einen  Vormund  beigeben,  oder  es  müßte  das  Gericht  übermäßig
in  Anspruch  genommen  werden,  ohne  daß  es  möglich  wäre,  stets  eine  richtige  Entscheidung ­
  zu  treffen.

5.  Die  angebliche  Bestimmung
der  Preise  durch  das  Verhältnis  von  Angebot  und  Nachfrage.
Von  Friedrich  Julius  Neumann.

Neumann,  Die  Gestaltung  des  Preises.  In:  Handbuch  der  Politischen  (Ökonomie.  kjerausgegeben
  von  v.  Schönberg.  q.  Aufl.  l.  Bd.  Tübingen,  H.  kanxx,  wtzS.  S.  2Ktz—272.
Am  zu  erkennen,  was  wahr  und  falsch  an  der  üblichen  Annahme  ist,  daß  Angebot ­
  und  Nachfrage  „den  Preis"  bestimmen,  daß  die  Preise,  wie  man  sagt,  sinken,
wenn  das  Angebot  „größer"  ist  als  die  Nachfrage,  dagegen  steigen,  wenn  letztere  das
Angebot  „überwiegt",  sei  hier  zunächst  hervorgehoben,  was  unstrittig  in  diesen
Dingen  ist.
Dahin  gehört  erstens,  daß,  wenn  die  Nachfrage  nach  einem  Objekte  steigt,
d.  h.  wenn  dasselbe  in  größerer  Menge  als  bisher  oder  von  mehr  Personen  oder
eifriger,  nachhaltiger,  auf  Grund  größerer  Zahlungsfähigkeit  der  Begehrenden  rc.
zum  entgeltlichen  Erwerbe  verlangt  wird,  dann  bei  vorherrschendem  Eigennütze  diejenigen,
welche  solche  Dinge  im  Landet  abzugeben  geneigt  sind,  mit  ihren  Preisforderungen
erfolgreich  in  die  Löhe  gehen  können,  und  das  umsomehr,  je  mehr  unter  den  Nachfragenden, ­
  wie  infolge  ihres  Eigennutzes  regelmäßig  zu  erwarten  ist,  ein  Mitwerben
oder  eine  Konkurrenz,  d.  h.  das  wetteifernde  Bestreben  Platz  greift,  durch  Bewilligung ­
  günsügerer  Kaufbedingungen  einander  im  Erwerbe  zuvorzukommen.  „So
steigt  der  Preis  vieler  schwarzer  Artikel  durch  unerwartete  allgemeine  Landestrauer,  es
steigt  der  Preis  vieler  Arzneien  durch  die  Cholera,  der  Preis  von  Pulver,  Pferden
beim  Ausbruch  eines  Krieges,  der  Eisenpreis  infolge  des  Baus  vieler  Eisenbahnen  rc.
(Roscher).
Ebenso  zweifellos  ist  aber  auch,  daß,  wenn  das  Angebot  eines  Gegenstandes
steigt,  d.  h.  wenn  derselbe  in  größeren  Mengen,  von  größerer  Personenzahl  oder  eifriger,
nachhaltiger  rc.  als  bisher  zur  entgeltlichen  Annahme  ausgeboten  wird,  unter  übrigens
gleichen  Amständen  die  Gewinnaussichten  derjenigen  wachsen,  welche  den  Gegenstand
erwerben  möchten,  und  auch  das  wieder  umsomehr,  je  mehr  bei  dem  anderen  Teil,
hier  den  Anbietenden,  infolge  ihres  Eigennutzes,  ein  Mitwerben,  d.  h.  in  diesem
Falle  das  wetteifernde  Bestreben  entsteht,  durch  Bewilligung  günstigerer  Verkaufsbedingungen ­
  einander  zuvorzukommen.
And  endlich  muß  unter  übrigens  gleichen  Amständen  dasselbe,  was  in  Fällen
ersterer  Art  durch  das  Steigen  der  Nachfrage  bei  sich  gleichbleibenden  Angebotsverhältnissen ­
  herbeigeführt  wird,  im  allgemeinen  auch  durch  ein  Gleichbleiben  der
Nachfrageverhältnisse  bei  sinkendem  Angebot  erreicht  werden,  und  ebenso  in  Fällen
der  zweiten  Art  durch  ein  Gleichbleiben  der  Angebotsverhältnisse  bei  sinkender  Nach-
            
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