2. Die kaufmännische Auskunstserteilung.
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2. Die kaufmännische Auskunftserteilung.
Von Wilhelm Schimmelpfeng.
Schimmelpfeng, Kaufmännische Erkundigung. Vortrag. fBerlin.f Im Selbstverläge
der Auskunftei w. Schimmelpfeng, ^8I5. S. 2g, S. ;5—S. 19—2t., 5. 27 und S. 23.
Das Glück spielt in vielen Lagen des Lebens eine bedeutsame Rolle: ein glück
licher Zufall kann uns eine wichtige Erfindung zuführen; man kann das Glück haben,
eine reiche Erbschaft zu machen; im Spiel und an der Börse zeigt das Glück sich hold
oder unhold, aber im ehrlichen Erwerbsleben müssen Kenntnisse, offene Augen und
richtiges Arteil tüchtige Arbeit lenken und unterstützen.
Nur der Tor verkennt, daß Wissen Macht ist; der Verständige aber sieht in
der rechtzeitigen, klugen Erkundigung eine Bürgschaft seines Erfolgs, eine sichere Schutz
wehr gegen Enttäuschungen und Nachteile aller Art.
Dies gilt für den Thron und die Lenker der Völkergeschicke bis herab zur Lütte
des Arbeiters, ganz besonders aber für den heutigen Geschäftsverkehr, denn dem Anter-
nehmungsgeist eines jeden leistungsfähigen Fabrikanten, Ländlers und Bankiers steht
heute ein weites Gebiet im In- und Auslande offen! In diesem erweiterten
Wettbewerb wirksame Anterstützung zu leisten, das ist die bedeutsame
Aufgabe, welche der berufsmäßigen Auskunftserteilung gestellt ist.
Die berufsmäßige Auskunftserteilung steht in keinem Gegensatz zu der geschäfts-
freundlichcn. Die Arbeit, welche die erstere leisten will und soll, ist im Grunde ihres
Wesens genau dieselbe, die ein verständiger Geschäftsmann zu verrichten hat, wenn er
um die Erlangung einer geschäftlichen Auskunft in gewissenhafter Weise in eigener
Person sich bemühen will. Die berufsmäßige Auskunftsbeschaffung hat keine besonderen
Geheimmittel, noch geht sie irgendwelche dunklen Wege, die sich nicht geziemen oder
wohl gar verwerflich zu nennen wären.
Wir besitzen weder das Recht, noch die Macht, noch die Absicht, Feststellungen
vorzunehmen, welche die berechtigten Schranken durchbrechen, mit denen ein Geschäfts
mann seine Verhältnisse zu umgeben für gut befindet. Aber es erhält auch niemand
auf Grund seiner geheimgehaltenen Verhältnisse Kredit, sondern nur so weit, als seine
öffentliche Stellung als Geschäftsmann ihn dazu berechtigt erscheinen läßt. Nur mit
dieser Seite der Sache hat es unsere Aufgabe zu tun, nur mit jenem Kredit, dessen
Beurteilung aus der Gesamtheit der Verhältnisse geschöpft sein will, sowie sie sich dem
Beobachter im öffentlichen und geschäftlichen Verkehr wiederspiegeln, und soweit sie der
Kreditnehmer freiwillig bekanntgibt.
Während die bürgerliche Ehre bei jedermann als vorhanden angenommen werden
muß, bis sie verwirkt worden ist, gilt von der Kreditfähigkeit das gerade Gegenteil:
sie muß nachgewiesen werden und, einmal nachgewiesen, immer neu ihre Bestätigung
erhalten. Aber wir „machen" keine Auskunft: wir geben nur die geläuterte Ansicht
der Geschäftswelt wieder; jeder Geschäftsmann schreibt sich seine Auskunft selbst durch
sein Tun und Lassen, durch die Art, wie er sich gibt und führt!
Der kaufmännische Kredit ist der Glocke vergleichbar, die im luftleeren Raume
klanglos schwingt, aber ihre Klänge in die Ferne hinausträgt vermittels der Schwingungen
der Luft, die sie umgibt.
Durch die Erkundigung setzt sich der Anfragende, um bei diesem Gleichnis zu
bleiben, in unmittelbare Fühlung mit diesen Luftschwingungen; er will hören und er
fahren, wie weit jemand seine Kreditfähigkeit nachgewiesen hat, und wie weit sie als
vorhanden erkannt worden ist.