Full text: Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

2. Die kaufmännische Auskunstserteilung. 
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2. Die kaufmännische Auskunftserteilung. 
Von Wilhelm Schimmelpfeng. 
Schimmelpfeng, Kaufmännische Erkundigung. Vortrag. fBerlin.f Im Selbstverläge 
der Auskunftei w. Schimmelpfeng, ^8I5. S. 2g, S. ;5—S. 19—2t., 5. 27 und S. 23. 
Das Glück spielt in vielen Lagen des Lebens eine bedeutsame Rolle: ein glück 
licher Zufall kann uns eine wichtige Erfindung zuführen; man kann das Glück haben, 
eine reiche Erbschaft zu machen; im Spiel und an der Börse zeigt das Glück sich hold 
oder unhold, aber im ehrlichen Erwerbsleben müssen Kenntnisse, offene Augen und 
richtiges Arteil tüchtige Arbeit lenken und unterstützen. 
Nur der Tor verkennt, daß Wissen Macht ist; der Verständige aber sieht in 
der rechtzeitigen, klugen Erkundigung eine Bürgschaft seines Erfolgs, eine sichere Schutz 
wehr gegen Enttäuschungen und Nachteile aller Art. 
Dies gilt für den Thron und die Lenker der Völkergeschicke bis herab zur Lütte 
des Arbeiters, ganz besonders aber für den heutigen Geschäftsverkehr, denn dem Anter- 
nehmungsgeist eines jeden leistungsfähigen Fabrikanten, Ländlers und Bankiers steht 
heute ein weites Gebiet im In- und Auslande offen! In diesem erweiterten 
Wettbewerb wirksame Anterstützung zu leisten, das ist die bedeutsame 
Aufgabe, welche der berufsmäßigen Auskunftserteilung gestellt ist. 
Die berufsmäßige Auskunftserteilung steht in keinem Gegensatz zu der geschäfts- 
freundlichcn. Die Arbeit, welche die erstere leisten will und soll, ist im Grunde ihres 
Wesens genau dieselbe, die ein verständiger Geschäftsmann zu verrichten hat, wenn er 
um die Erlangung einer geschäftlichen Auskunft in gewissenhafter Weise in eigener 
Person sich bemühen will. Die berufsmäßige Auskunftsbeschaffung hat keine besonderen 
Geheimmittel, noch geht sie irgendwelche dunklen Wege, die sich nicht geziemen oder 
wohl gar verwerflich zu nennen wären. 
Wir besitzen weder das Recht, noch die Macht, noch die Absicht, Feststellungen 
vorzunehmen, welche die berechtigten Schranken durchbrechen, mit denen ein Geschäfts 
mann seine Verhältnisse zu umgeben für gut befindet. Aber es erhält auch niemand 
auf Grund seiner geheimgehaltenen Verhältnisse Kredit, sondern nur so weit, als seine 
öffentliche Stellung als Geschäftsmann ihn dazu berechtigt erscheinen läßt. Nur mit 
dieser Seite der Sache hat es unsere Aufgabe zu tun, nur mit jenem Kredit, dessen 
Beurteilung aus der Gesamtheit der Verhältnisse geschöpft sein will, sowie sie sich dem 
Beobachter im öffentlichen und geschäftlichen Verkehr wiederspiegeln, und soweit sie der 
Kreditnehmer freiwillig bekanntgibt. 
Während die bürgerliche Ehre bei jedermann als vorhanden angenommen werden 
muß, bis sie verwirkt worden ist, gilt von der Kreditfähigkeit das gerade Gegenteil: 
sie muß nachgewiesen werden und, einmal nachgewiesen, immer neu ihre Bestätigung 
erhalten. Aber wir „machen" keine Auskunft: wir geben nur die geläuterte Ansicht 
der Geschäftswelt wieder; jeder Geschäftsmann schreibt sich seine Auskunft selbst durch 
sein Tun und Lassen, durch die Art, wie er sich gibt und führt! 
Der kaufmännische Kredit ist der Glocke vergleichbar, die im luftleeren Raume 
klanglos schwingt, aber ihre Klänge in die Ferne hinausträgt vermittels der Schwingungen 
der Luft, die sie umgibt. 
Durch die Erkundigung setzt sich der Anfragende, um bei diesem Gleichnis zu 
bleiben, in unmittelbare Fühlung mit diesen Luftschwingungen; er will hören und er 
fahren, wie weit jemand seine Kreditfähigkeit nachgewiesen hat, und wie weit sie als 
vorhanden erkannt worden ist.
	        
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