7. Der Wanderhandel.
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stellen, sondern umherziehende Einzelbetriebe. Am meisten werden auf diese Weise ver
trieben Manufaktur-, Mode- und Kurzwaren im weitesten Sinne dieser Worte, Schuh-
waren, Äüte, Mützen, Schirme, Galanterie-, Leder- und Spielwaren, Glas, Porzellan,
Steingut und irdene Waren, Korbwaren und Bürsten, Seifen und Parfümerien, Tabak
und Zigarren, Weine und Liköre.
Diese Form des Gewerbebetriebs steht unter gewissen einschränkenden Be
stimmungen der Gewerbeordnung, welche davon ausgehen, daß er sowohl für das
kaufende Publikum als auch für den seßhaften Detailhandel leicht mit Gefahren und
Schädigungen verschiedener Art verbunden ist. Denselben Erwägungen entspringt eine
Sonderbesteuerung der Wandcrlager und Wanderauktionen, die durch die Steuergesetz
gebung der deutschen Einzelstaaten geregelt ist. Über Zahl und Verbreitung dieser
Geschäftsformen stehen uns neuere statistische Angaben nicht zur Verfügung. Vom
Reichskanzleramte sind im Jahre 1878 Erhebungen darüber angestellt worden, deren
Ergebnisse unterm 30. April genannten Jahres dem Reichstage vorgelegt wurden. Es
läßt sich jedoch nicht feststellen, inwieweit die dort gemachten Angaben noch heute für
bestimmte Ortschaften und Landstriche zutreffen oder nur noch historischen Wert haben.
Die älteste, bekannteste und praüisch wohl wichtigste Form des Wandergewerbes
ist der Hausierhandel.
Bei der gewerblichen Betriebszählung vom 14. Juni 1895 wurden im Deutschen
Reiche 39057 Hausiergewerbebetriebe überhaupt gezählt. Von den insgesamt im
Hausierhandel tätigen 37429 Personen waren 22952 männlichen und 14477 weib
lichen Geschlechts. In den meisten, nämlich in fast 32000 Betrieben, ist nur eine
Person, der Betriebsinhaber, tätig. Mitarbeitende Familienmitglieder wurden 1858
gezählt, davon 265 männliche und 1593 weibliche.
Stic da unterscheidet drei Arten von Hausierern:
1. Hausierer, die Leistungen anbieten oder Erzeugnisse ihrer eigenen Wirtschaft,
industrielle oder landwirtschaftliche, feiltragen;
2. Hausierer, die durch Angunst der Verhältnisse in ihrer Heimat beim Mangel
anderer Erwerbsgelegenheit sich diesem Berufe zugewandt haben;
3. Hausierer, die nicht eigentlich arbeiten wollen oder können, bei denen vielmehr
dieses Geschäft nur den Vorwand gibt, zu betteln und zu bummeln.
.Unser diese drei Gruppen läßt sich jedoch der gesamte im Reiche betriebene
Hausierhandel nicht ohne Zwang vollkommen unterbringen, man muß vielmehr mindestens
noch eine vierte Gruppe aufstellen, nämlich:
4. Hausierer, die infolge Familien- oder Lokaltradition sich diesem Berufe widmen.
Von ständigen Wohnorten einer größeren Anzahl von Hausierern feien hervor
gehoben:
Die Hausierdörfer im Kreise Ratibor in Schlesien, das bedeutendste Deutsch-
Krawarn. Gehandelt wird mit den verschiedensten Waren, die in Großhandlungen
Breslaus und größerer Provinzialstädte bezogen werden.
Der größte Teil der Einwohner von Satzung im Erzgebirge erwirbt seinen
Lebensunterhalt durch den Wanderhandel mit Spitzen, Erzeugnissen der erzgebirgischen
Klöppelei, mit leinenen, wollenen und anderen Webwaren, wofür Hauptbezugsorte
Leipzig, Chemnitz, Apolda, Ehrenfriedersdorf und Thum sind, mit böhmischen Bett
federn, Flachs, Sämereien, Pferden, die größtenteils in Böhmen aufgekauft werden,
Gänsen aus Rußland. — Die Bewohner der obererzgebirgischen Gemeinden Stühen-
grün und Rotenkirchen vertreiben Heidel- und Preißelbeeren, ursprünglich die in den
Heimatlichen Wäldern gesammelten, in allmählicher Entwickelung und in viel größerem
Maßstabe solche aus dem Voigtlande, Fichtelgebirge, Elbsandsteingebirge, Fläming
und aus Schweden.