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Zweiter Teil. Lande!. X. Die Börse.
bedeutet, daß Waren oder Wertpapiere zu dem angegebenen Preise verlangt, aber
nicht angeboten wurden. 6---Brief oder ?--Papier besagt, daß zu den verzeichneten
Preisen Waren oder Papiere angeboten, aber nicht verlangt wurden. Stehen die
beiden Bezeichnungen „Brief" und „Geld" zusammen neben zwei Kursen, so ist
darunter zu verstehen, daß zum höheren Kurse Ware ausgeboten war, zum niedrigeren
Kurse verlangt wurde. Bei „bez. u. O" oder „bez. u. 6" sind nur Teilabschlüsse
zustande gekommen, so daß nicht alle verlangten Waren zu haben, nicht alle aus
gebotenen Waren anzubringen waren.
Die Kurse werden in Prozenten oder für je ein Stück der betreffenden Effekten-
gattung notiert. An deutschen Börsen werden alle diejenigen Papiere in Prozenten
notiert, welche mit einem festen Zinsfuß versehen sind, so z. B. Reichsanleihe, preußische
Konsols, ebenso auch die deutschen Aktien, während die Stücknotierung z. T. bei
ausländischen Aktien Platz greift. Die Stückkursnotierung läßt den Wert des
Papiers höher als bei der Prvzentnotierung erscheinen, sobald die Einheit des Betrages
des Papieres ein Mehrfaches von Lundert ist; z. B. wird der Kurs eines Papieres
von 3000 Mark Nennwert, wenn dieses 200 steht, in Prozenten mit 200, in Stück
aber mit 6000 notiert werden. An den deutschen Börsen werden die Kurse durchweg
nur für das Kapital notiert, dagegen wird die Berechnung der aufgelaufenen Zinsen
gesondert aufgestellt im Kassageschäfte bis zum Tage des Geschäftsabschlusses, im Zeit
geschäfte bis zum Erfüllungstage; an anderen Börsen, wie London, Paris und NewPork
werden auch bei festverzinslichen Papieren die laufenden Zinsen in den Kurs einge
rechnet. Diese Verschiedenheit in der Notierung muß natürlich bei Vergleichung der
betreffenden Kurszettel im Auge behalten werden. Der Kurs wird sich bei den
Papieren, die einschließlich Zinsen notiert werden, bis zum Fälligkeitstage des Coupons
fortwährend erhöhen und sich dann an diesem Tage nach Abtrennung des Coupons
wieder entsprechend ermäßigen. Bei uns in Deutschland, wo der Kurs ausschließlich
der Zinsberechnung notiert wird, hat die Fälligkeit des Coupons bei den festverzins
lichen Papieren begreiflicherweise keinen Einfluß auf den Kurs, da die Kapital
berechnung nach wie vor die gleiche bleibt. Dagegen ändert sich die Kursnotierung
bei solchen Papieren, denen ein Dividendenschein angeheftet ist, ein Schein, der bei
Fälligkeit nicht mit einem bestimmten Betrage eingelöst wird, sondern dessen Gegenwert
sich nach dem Erträgnisse des betreffenden Unternehmens richtet; da man diese zukünftige
Dividende nicht vorher bestimmen kann, so werden 4°/« Zinsen berechnet. Aber auch
hier herrscht eine Verschiedenheit bezüglich der Kursnotierung, je nachdem der Divi
dendenschein mit Ablauf des Geschäftsjahres oder erst dann abgetrennt wird, wenn die
Dividende bekanntgegeben wird. Wird der Schein am Ende des Geschäftsjahrs,
meist am 1. Januar, detachiert, so fragt es sich, wie hoch die Dividende von seiten
der Börse voraussichtlich geschäht wird. Glaubt die Börse, daß das Papier z. B.
10 o/o zahlen wird, so wird nach dem 31. Dezember der Kurs um den Prozentsatz
herabgesetzt, der über die usancemäßig berechneten 4 % hinausgeht. Der Käufer
eines Papiers, das Ende Dezember 196 °/ 0 stand, wird mithin bei einer geschätzten
Dividende von I0°/o am 3. Januar 190-s-4°/« Zinsen vom 1.—3. Januar zu zahlen
haben, weil der Käufer am 31. Dezember den Dividendenschein für das abgelaufene
Jahr mitkaufte, der Käufer am 3. Januar aber nicht. Wird das Erträgnis mit weniger
als den usancenmäßigen 4% in Aussicht genommen, so erhöht sich der Kurs nach
Jahresschluß um die entsprechende Differenz; z. B. wird ein Papier im Kursstände
von 90 mit einer auf 2% geschätzten Dividende am 2. Januar auf 90 + 2 = 92%
gesetzt werden, weil der Käufer an diesem Termine nur aus 2 Tagen die 4% Zinsen
zu vergüten hat, am 31. Dezember aber für ein volles Jahr. Bleibt der Dividenden
schein bis zur Erklärung der Dividende am Papier, dann findet nach Schluß des
Geschäftsjahrs wohl wiederum eine verschiedenartige Berechnung an den einzelnen