Full text: Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

3, Die Banknotenausgabe. 
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abzuleiten und, bloß ökonomisch-technisch betrachtet, nicht schon geboten. Es sind andere 
Gründe, welche eine solche Bankpolitik eventuell rötlich machen. 
Vergleichung der Banknote mit anderen Geldsurrogaten des Kredit 
verkehrs. Die Banknote ist diesen spezifisch gleichartig, mehr formell als materiell 
von ihnen verschieden. Sie hat zunächst mit allen anderen Kredit-Amlaufsmitteln 
(girierten Wechseln und Anweisungen, einlösbarem Staatspapiergeld) und Zahlungs 
einrichtungen des Bankwesens (Check- und Kontokorrentwesen, Clearinghouse) die 
Wirkung, die Münze im Verkehr zu ersetzen, aber an und für sich nur in derselben 
Weise, wie es seitens dieser geschieht, nämlich nur als Amlaufsmittel, nicht als 
Preismaß, nicht als Währung. 
Sie „verdrängt" also allerdings das bare Geld oder, was im Effekt auf dasselbe 
hinauskommt, aber doch zu unterscheiden ist, sie ermöglicht es, eine sonst notwendige 
Vermehrung des Münzumlaufs zu unterlassen (deutsche Verhältnisse von 1850—1870); 
dasselbe gilt jedoch von der Zirkulation girierter Wechsel, vom Llearingliouse-System rc. 
Nur tritt in der Regel eine dem Grade nach stärkere Einwirkung der Banknote 
hier hervor, was sich aus gewissen spezifischen Eigentümlichkeiten der Banknote erklärt. 
Letztere wird gewöhnlich von besonders akkreditierten Emittenten, größeren Banken 
ausgestellt. Derjenige, welcher init ihr Zahlung leistet, haftet nicht, wie beim Wechsel, 
mit für sie. Die Note ist als Inhaberpapier formlos zu überttagen, wie Münze, sie 
lautet auf runde, öfters bis herab auf ziemlich kleine Beträge und paßt sich so mehr 
als die meisten anderen Geldsurrogate rc. den Zahlungsbedürfnissen ähnlich wie die 
Münze bequem an. 
Banktechnische und bankpolitische Kautelen in Betteff der Banknoten. 
Solche folgen allerdings aus dem spezifischen Wesen und der Vcrkehrsfunktion der 
Note. Aus dem vorausgehenden sind nachstehende Punkte abzuleiten. 
1. Die Banknoten sollen nur gegen Münze oder, soweit sie nicht bar gedeckt 
(fälschlich kurzweg genannt: „gedeckt") sind, in sicheren kurzfristigen Darlehen, daher 
am besten nur in der Wechseldiskontierung ausgegeben werden: System der „bank 
mäßigen Deckung". 
2. Die Annahme der Noten im Verkehr in Zahlung soll nicht nur rechtlich, 
sondern auch tatsächlich eine wirklich freiwillige, wegen der Gewißheit des Parikurses 
und der leichten Einlösung unbedenkliche sein. Zu diesem Zweck sind folgende Ein 
richtungen im Bankbetrieb bez. Bestimmungen des Bankrechts notwendig: 
a) Die Noten erhalten keinen gesetzlichen Zwangskurs im Privawerkehr. 
b) Die Noten werden nicht oder nur bedingt bei öffentlichen Kassen in Zahlung 
angenommen, letzteren Falles auch von diesen Kassen bei der Bank nach Belieben zur 
Einlösung präsentiert. 
c) Die Noten sind bei zentralisiertem Bankwesen außer am Lauptsitz in der 
Regel auch an den Filialen, mindestens an Lauptfilialen und hier innerhalb einer 
kleinen Frist (wenige Tage) einzulösen, bei dezentralisiertem Bankwesen müssen sie an 
größeren Verkehrsplätzen, außer am Domizil der Bank, einlösbar sein. 
(1) Die Noten einer Bank sind an allen ihren Filialen, ferner entweder nach 
freiwilliger Vereinbarung (Schottland, Massachusetts, schweizer Konkordatsbanken) oder 
auch nach gesetzlicher Vorschrift (Nordamerika, Deutsches Bankgesctz) von allen Banken 
untereinander in Zahlung anzunehmen, nur ausnahmsweise aber die fremden Noten 
von der empfangenden Bank wieder in Zahlung auszugeben, vielmehr unter den 
Banken auszutauschen, bezw. einzulösen („Noten-Austauschsystem"). 
e) Die Einlösung hat prompt während einer genügend langen täglichen Stunden 
zahl zu geschehen. 
1) Noten unter einem nach Landesverhältnissen und mit Rücksicht auf die Währungs 
und Münzzustände zu besttmmenden Minimal-Wertbetrage sind zu verbieten.
	        
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