308 Zweiter Teil. Lande!. XV. Amtliche Landclsvcrtretungcn.
schaft ab. Die Entwürfe von Gesetzen und Verordnungen, welche die Interessen von
Lande! und Industrie berühren, will er aber gleichwohl den Landelsvorständen (Kammern,
Korporationen u. a.) und damit natürlich auch sich selbst zur gutachtlichen Äußerung
rechtzeitig vorgelegt haben.
Dem Namen nach als eine Vertretung des Landels erscheinend, vertritt der
Deutsche Landelstag doch in gleicher Weise naturgemäß die Interessen der Großindustrie.
Ja er konnte in neuerer Zeit gegenüber Angriffen von seiten ausschließlich industrieller
Verbände feststellen, daß in seiner Gliederung die Vertretung der Interessen der Industrie
die des Landels überwiegt.
5. Die Begründung des Deutschen Handelstages.
Von Julius Gensel.
G ensel, Der Deutsche tsandelstag in seiner Entwickelung und Tätigkeit ;86;—tgo;. Berlin,
Karl kseyman», $02. 5. 1 ff.
Vor vierzig Jahren, am 13. Mai 1861, wurde in Lcidclberg der erste Deutsche
Landelstag eröffnet.
Auch für deit, der jene Zeit mit Bewußtsein durchlebt hat, ist es nicht ganz
leicht, sich die Zustände, wie sie damals in Deutschland herrschten, ins Gedächtnis
zurückzurufen. Dem Scheitern der Loffnungen, die das deutsche Volk auf die
Besttebungen des Frankfurter Parlainents gesetzt hatte, war mit dem Wiederaufleben
des alten Bundestags unter österreichischer Leitung eine dumpfe Erstarrung des
öffentlichen Lebens gefolgt. Erst gegen Ende der fünfziger Jahre begann sich wieder
ein ftischeres Leben zu regen. Llnter der Führung Rudolfs v. Bennigsen wurde
1859 der Nationalverein begründet, der cs „für seinen Beruf erkannte, auf die
Schaffung einer einheitlichen Zentralgewalt und eines deutschen Parlaments mit allen
gesetzlichen Mitteln hinzuwirken, und zwar, wenn cs die Macht der Verhältnisse so
mit sich brächte, zunächst ohne die deutschen Teile Österreichs". Ein Jahr zuvor war
der „Kongreß Deutscher Volkswirte"*) zusammengetreten, der sein Absehen vornehmlich
auf die wirtschaftliche Einigung Deutschlands richtete und zwei Jahrzehnte hindurch
erfolgreich auf diesem Gebiete gewirkt hat.
Anfänge für eine solche Einigung waren wohl schon vorhanden. Das Band
des Zollvereins umschloß die große Mehrzahl der deutschen Staaten; mit Österreich
war am 19. Februar 1853 ein neuer Vertrag zustande gekommen, durch welchen sich
beide Teile gegenseitige Verkehrserleichterungen zusicherten, und in dem sogar Ver
handlungen über eine künftige Zolleinigung in Aussicht gestellt wurden. Noch vor der
Bewegung von 1848 war in Leipzig die Allgemeine Deutsche Wechselordnung geschaffen
worden, und am 12. März 1861 hatte die auf Beschluß des Bundestags vom
18. Dezember 1856 in Nürnberg niedergesetzte Kommission zur Beratung eines
Allgemeinen Deutschen Landclsgesctzbuchs ihre Schlußsitzung gehalten. Weniger günstig
stand es auf anderen Gebieten. Die Postverwaltung lag für die kleineren Staaten
noch in den Länden des fürstlichen Laufes Thurn und Taxis; von einheitlichen Ein
richtungen war wenig zu spüren. Das Telegraphenwesen befand sich überhaupt noch
in den Anfängen seiner Entwickelung. Den Bau von Eisenbahnen hatten seit den
dreißiger Jahren Aftiengesellschaften begonnen und rührig fortgesetzt, daneben waren,
zunächst in den Mittelstaaten, allmählich auch Staatsbahnen entstanden; die Gesamt-
*) Über den Kongreß Deutscher Volkswirte s. den Aufsatz von Viktor Böb inert S. 27—50.