4. Mein Anteil an der Deutschen Patentgesehgebung. 319
Erfindungen lag. Zwar wurden in Preußen sowohl wie auch in den übrigen größeren
Staaten Deutschlands Patente auf Erfindungen erteilt, aber ihre Erteilung hing ganz
von dem Ermessen der Behörde ab und erstreckte sich höchstens auf drei Jahre. Selbst
für diese kurze Zeit boten sie nur einen sehr ungenügenden Schuh gegen Nachahmung,
denn es lohnte sich nur selten, in allen Zollvereinsstaaten Patente zu nehmen, und
dies war auch schon ans dem Grunde gar nicht angängig, weil jeder Staat seine
eigene Prüfung der Erfindung vornahm und manche der kleineren Staaten überhaupt
keine Patente erteilten. Die Folge hiervon war, daß es als ganz selbstverständlich
galt, daß Erfinder zunächst in anderen Ländern, namentlich in England, Frankreich
und Nordamerika, ihre Erfindungen zu verwerten suchten. Die junge deutsche Industrie
blieb daher ganz auf die Nachahmung der fremden angewiesen und bestärkte dadurch
indirekt noch die Vorliebe des deutschen Publikums für fremdes Fabrikat, indem sie nur
Nachahmungen und auch diese großenteils unter fremder Flagge auf den Markt brachte.
Über die Wertlosigkeit der alten preußischen Patente bestand kein Zweifel; sie
wurden in der Regel auch nur nachgesucht, um ein Zeugnis für die gemachte Er
findung zu erhalten. Dazu kam, daß die damals herrschende absolute Freihandelspartei
die Erfindungspatente als ein Überbleibsel der alten Monopolpatente und als unvereinbar
mit dem Freihandelsprinzip betrachtete. In diesem Sinne erging im Sommer 1863
ein Rundschreiben des Preußischen ööandelsministers an sämtliche Handelskammern des
Staates, in welchem die Nutzlosigkeit, ja sogar Schädlichkeit des Patentwesens
auseinandergesetzt und schließlich die Frage gestellt wurde, ob es nicht an der Zeit wäre,
dasselbe ganz zu beseitigen. Ich wurde hierdurch veranlaßt, an die Berliner Handels
kammer, das Ältestenkollegium der Berliner Kaufmannschaft, ein Promemoria zu richten,
welches den diametral entgegengesetzten Standpunkt einnahm, die Notwendigkeit und
Nützlichkeit eines Patentgesches zur Äebung der Industrie des Landes auseinandersetzte
und die Grundzüge eines rationellen Patentgesetzes angab.
Meine Auseinandersetzung fand den Beifall des Kollegiums, obschon dieses aus
lauter entschiedenen Freihändlern bestand; sie wurde einstimmig als Gutachten der
Handelskammer angenonnnen und gleichzeitig den übrigen Handelskammern des Staates
initgeteilt. Von diesen schlossen sich diejenigen, welche ein zustimmendes Gutachten zur
Abschaffung der Patente noch nicht eingereicht hatten, dem Berliner Gutachten an, und
infolgedessen wurde von der Abschaffung Abstand genommen.
Dieser günstige Erfolg ermutigte mich später zur Einleitung einer ernsten Agitation
zur Einführung eines Patentgesetzes für das Deutsche Reich auf der von mir auf
gestellten Grundlage. Ich sandte ein Zirkular an eine größere Zahl von Männern,
bei denen ich ein besonderes Interesse für die Sache voraussehen konnte, und forderte
auf, einen „Patentschutzvercin" zu bilden, mit der Aufgabe, ein rationelles deutsches
Patentgesetz zu erstreben. Der Aufruf fand allgenieinen Anklang, und kurze Zeit
darauf trat der Verein unter meinem Vorsitze ins Leben. Ich gedenke gern der
anregenden Verhandlungen dieses Vereins, dem auch tüchtige juristische Kräfte wie
Professor Klostermann, Bürgermeister Andre und Dr Rosenthal angehörten. Das
Endresultat der Debatten war ein Patentgeschentwurf, der im wesentlichen auf der
in meinem Gutachten von 1863 aufgestellten Grundlage ruhte. Diese bestand in
einer Voruntersuchung über die Neuheit der Erfindung und darauffolgender öffentlicher
Auslegung der Beschreibung, um Gelegenheit zum Einsprüche gegen die Patentierung
zu geben; ferner Patenterteilung bis zur Dauer von fünfzehn Jahren mit jährlich
steigenden Abgaben und vollständiger Publikation des erteilten Patentes; endlich
Einsetzung eines Patentgerichtes, das auf Antrag jederzeit die Nichtigkeit eines
Patentes aussprechen konnte, wenn die Patentfähigkeit der Erfindung nachträglich mit
Erfolg bestritten wurde.