Full text : Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

2.  Die  Entstehung  des  Zollvereins.

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auch  würde  die  noch  junge  Industrie  Württembergs  zu  schwer  durch  Verbrauchsteuern
belastet  und  der  übermächtigen  Konkurrenz  der  preußischen  Rheinprovinz  preisgegeben.
Als  nun  die  Frage  zu  lösen  war,  ob  und  in  welcher  Weise  Süddeutschland
mit  dem  nördlichen  Deutschland  zu  einem  gemeinsamen,  für  alle  Länder  gleichen  Zollsystem ­
  sich  vereinigen  könnte,  traten  die  in  den  Lebens-  und  Verkehrsverhältnissen  der
beiden  Länderkomplexe  gelegenen  Schwierigkeiten  hervor  und  äußerten  sich  besonders
nach  zwei  Seiten  hin.
Einmal  waren  die  Objekte  der  Besteuerung  und  der  Steuerfuß  ein  anderer.
Preußen  besteuerte  den  Wein;  Süddeutschland  besteuerte  den  inländischen  Wein  gar
nicht  oder  geringer,  verzollte  dagegen  den  ausländischen  sehr  hoch.  Dagegen  war  hier
das  Bier  stärker  besteuert  als  dort.  Man  mußte  hier  ein  Ausgleichungsmittcl  finden.
Zum  zweiten  hatten  die  drei  süddeutschen  Staaten  bis  dahin  im  ganzen  einen  niedrigeren
Tarif  für  ausländische  Industriewaren  gehabt  als  Preußen  in  seinem  Zollgesetz  von
1818?)  Das  ist  erklärlich  aus  den  eben  angeführten  Verschiedenheiten  der  beiden
Ländergruppen  in  wirtschaftlicher  Beziehung,  aus  der  Tatsache,  daß  die  süddeutschen
Staaten,  was  die  Lebensmittel  betraf,  wenig  vom  Ausland  brauchten,  daß  sie  die
Fabrikwaren  dagegen,  mangels  großer  eigener  Unternehmungen,  gerne  billig  vom  Ausland,
vor  allem  aus  dem  Elsaß  und  der  Schweiz  bezogen;  nur  die  Weberei,  vor  allem  die
künstlich  entwickelte  Württembergische  Baumwollweberei  bedurfte  des  Schutzes.  Preußen
dagegen  hatte  einen  großen  steuerfähigen  Kandel,  eine  starke  Einfuhr  aus  England
und  Holland  und  hatte  andererseits  eine  ausgedehnte  heimische  Industrie  zu  schützen.
So  wurden  bei  den  einleitenden  Verhandlungen  von  den  Vertreter  der  süddeutschen
Regierungen  mehrfache  Anträge  auf  Ermäßigung  der  Zollsätze  für  Waren,  die  aus
der  Schweiz  re.  eingingen,  beantragt;  Bayern  wünschte  im  Interesse  seiner  Brauereien
das  Rohkupfer  zur  Fertigung  der  Braupfannen  wohlfeiler  eingelassen;  besonders  aber
verlangten  Bayern,  Sachsen  und  Württemberg  eine  Erniedrigung  des  Twistzolles  von
2  Tlrn.,  da  in  ihren  Ländern  die  Gründe,  auf  denen  die  höhere  Besteuerung  dieses
wichtigen  Fabrikmaterials  in  Preußen  beruhte,  nicht  obwalteten.  Da  Preußen  aber
auf  diesen  Zoll  durchaus  nicht  verzichten  zu  können  glaubte,  so  gaben  die  übrigen
Staaten  nach  und  nahmen  dann  überhaupt  schließlich  den  erprobten  preußischen  Zolltarif ­
  mit  einigen  Tarifherabsetzungen  für  Woll-  und  Baumwollwaren,  Südfrüchte,
Gewürze,  Schwefel,  Kupfer  und  Blei  vertrauensvoll  an.
Zu  diesen  materiellen  Bedenken  kamen  noch  politische  Schwierigkeiten  mancher
Art.  In  Württemberg  wie  in  Bayern  und  Sachsen  war  die  Stimmung  über  den
abzuschließenden  allgemeinen  Zollverein  sehr  geteilt  und  aufgeregt.  In  zahllosen  Adressen,
Zeit-  und  Flugschriften  stritt  man  lebhaft  über  die  Zweckmäßigkeit  der  Zollvereine
überhaupt,  über  die  Interessen  der  einzelnen  Länder  und  Stände,  über  die  Bedingungen
und  wahrscheinlichen  Wirkungen  einer  Zolleinigung.  Der  Gedanke  an  Österreich,  die
damit  zusammenhängende  Abneigung  gegen  Preußen  war  in  Süddcutschland  vielfach
verbreitet.  An  der  Spitze  der  Opposition  standen  die  Liberalen  Württembergs  und
Badens.  Beck  bemerkt  sehr  treffend:  „Es  ist  nicht  immer  die  dynastische  Politik
deutscher  Regierungen  allein,  es  sind  leider  nicht  selten  die  idiosynkratisch  gewordenen

•_)  Schmoller,  Das  preußische  Handels-  und  Jollgesctz  von  26.  Mai  ;8;8.  Rede.  Berlin,
Druck  von  W.  Büxenstein,  ;8J8.  5.  H7:  „Das  Zollgesetz  vo»  ;8(8  gehört  wie  die  Städteordnung
von  ;808,  das  bäuerliche  Regulierungsedikt  von  das  Wehrgesetz  von  wl-y  die  Landwehrordnung
  von  ;8tS  zu  den  gesetzgeberische»  Höhepunkten  und  Großtaten  jener  Zeit,  durch  die  der
Preußische  Staat  seinen  alten  Ruhm  rationellen  Fortschrittes,  kühner,  entschlossener  Neuerung  im
Sinne  progressiver  Ideale  der  Zeit  aufs  neue  befestigte.  Die  Reformgesetzgebung  jener  Jahre
vollendete  den  alten  Beamtenstaat,  aber  sie  führte  ihn  zugleich  darüber  hinaus  auf  den  Boden
der  Rechtsgleichheit,  der  persönlichen  Freiheit,  der  liberal-humanen  Idee»  der  Zeit."  —  G.  M.
            
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