Full text : Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

396  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  IV.  Deutsche  Handelspolitik.

8.  Der  deutsch-russische  Handelsvertrag  von  1894.
Von  Gerhart  v.  Schulze-Gävernitz.
v.  Schnlze-Gävernitz,  volkswirtschaftliche  Studien  ans  Rußland.  Leipzig,  Ihmes«
&  ftumblot,  lSIy.  S.  6\6—6\8.
Rußland  ist  heute  nicht  mehr  das  Land  der  Eisbären  und  Zobeltiere;  in  seinen
Grenzen  gedeiht  die  Baumwollstaude  und  die  Dattelpalme;  durch  seine  Bahnbauten
gliedert  es  sich  einen  immer  größeren  Teil  des  asiatischen  Festlandes  an.  Während
gegen  Ausgang  des  Mittelalters  die  Verlegung  der  Welthandelsstraßen  nach  dem
Westen  Deutschlands  Niedergang  besiegelte,  so  verbesserte  bereits  der  Suezkanal  diese
peripherische  Lage  Deutschlands.  Mit  dem  Aufschwung  des  östlichen  Europa  und  des
kontinentalen  Asien  wird  Deutschlands  Lage  wieder  zenttaler:  nach  Vollendung  der
sibirischen  Bahn  wird  man  in  etwa  gleicher  Zeit,  von  Berlin  nach  Osten  oder  Westen
aus  fahrend,  den  Pacific  erreichen.  (Petersburg—Peking  auf  14  Tage  veranschlagt.)
Schon  ist  es  kein  phantastischer  Traum  mehr,  ein  gesamtasiatisches  Eisenbahnsystem,
und  dieses  verbunden  mit  dem  europäischen,  zu  denken.  Rußlands  Kräfte  allein  sind
dieser  riesigen  Aufgabe  nicht  gewachsen;  es  liegt  aber  in  russischem  Interesse,  türkische
Bahnen  lieber  in  deutschen  und  französischen  als  in  englischen  Händen  zu  sehen.
Ihren  angemessenen  Ausdruck  fand  diese  Interessengemeinschaft  in  dem  deutschrussischen ­
  Handelsverträge  von  1894.  Dieser  Vertrag  war  zunächst  ein
Vorgang  von  weitreichender  wirtschaftlicher  Bedeutung,  ein  legitimes  Geschäft,  bei  dem
beide  Parteien  ihren  Vorteil  fanden.  Daß  letzteres  tatsächlich  der  Fall  war,  darüber
läßt  die  beiderseitige  Handelsstatistik  keinen  Zweifel.*)  Übrigens  haben  die  Zollherabsetzungen, ­
  welche  Rußland  im  Handelsvertrag  gewährte,  trotz  ihrer  unzweifelhaften
Vorteile  für  die  deutsche  Ausfuhr  die  russische  Industrie  keineswegs  geschädigt;  denn
die  gewaltigste  Woge  nissischen  Industrieaufschwungs  erhob  sich  erst  nach  Abschluß  des
Handelsvertrags.
Sodann  bedeutete  der  Handelsvertrag  einen  Schlag  gegen  gewisse,  auf  beiden
Seiten  weit  verbreitete  volkswirtschaftliche  Irrtümer.
Beide  Nationen  sahen  sich  durch  die  Macht  der  Tatsachen  darauf  hingewiesen,
daß  die  Vorstellung  der  wirtschaftlichen  „Unabhängigkeit  vom  Auslande"  heute  veraltet
ist,  daß  es  sich  vielmehr  um  eine  wachsende  Verflechtung  der  Volkswirtschaften
handelt,  und  daß  das  Wohl  des  Nachbarn  mit  dem  eigenen  verträglich  ist.
In  letzter  Linie  hatte  der  deutsch-russische  Handelsvertrag  von  1894  eine  weitreichende ­
  politische  Bedeutung,  wie  überhaupt  die  großen  Ereignisse  auf  dem  Gebiete
der  Handelspolitik  mehr  als  einmal  solche  gehabt  haben.  Ich  erinnere  an  den  berühmten
Handelsvertrag  mit  Napoleon  III.,  durch  welchen  Bismarck  das  „Los  von  Österreich"
einleitete.
Anser  handelspolitisches  Verhältnis  mit  Rußland  streifte  in  der  zweiten  Hälfte
der  achtziger  Jahre  an  den  Zollkrieg  nahe  heran.  Die  Lebensinteressen  und  die
Leidenschaften  beider  Völker  waren  berührt.  Ein  Verhältnis  politischer  Freundschaft
erwies  sich  damit  unvereinbar,  trotz  der  ausgesprochenen  Absicht  eines  Bismarck,  diese
Freundschaft  aufrecht  zu  erhalten.  Jeder  Deutsche,  welcher  in  jener  Zeit  Rußland
bereiste,  weiß,  welche  Blüten  damals  der  fremdenfeindliche  Nattvismus  trieb.
Jeder,  der  seitdem  Rußland  öfters  besucht  hat,  kann  von  dem  Amschwung  sprechen,
welcher  sich  in  der  öffentlichen  Meinung  des  Zarenreichs  vollzogen  hat.  Der  Handelsverttag
  bedeutete  die  erste  Niederlage  des  gegen  Europa  gerichteten,  im  Innern  hoch-*)

  s.  den  folgenden  Aufsatz  von  Paul  Arndt  S.  597—299.  —  tS.  ITT.
            
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