. 4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
praktischen Standpunkte noch ein Moment in Betracht und zwar
das Moment der Steuerzahlung. Sowohl bei den Produktions- resp.
Erwerbssteuern, als bei den Verkehrssteuern fordert der Staat in
der Regel direkt vom Steuersubjekt die Steuerzahlung und deshalb
werden diese Steuern direkte Steuern genannt vom Gesichtspunkte
der Steuerzahlung. Dagegen wendet sich der Staat bei den in-
direkten Steuern nur selten direkt an das Steuersubjekt, da deren
große Zahl die Steuererhebung, Kontrolle außerordentlich er-
schweren würde; er hebt die Steuer da und dort ein, wo das Steuer-
objekt noch in größerer Menge vorhanden ist, wie bei der
Produktion oder im Verkehr. Hier tritt daher an Stelle des Steuer-
subjekts der Produzent, der Kaufmann, als Steuerzahler, gewisser-
maßen Steuereinheber. Wohl gibt es hiervon Ausnahmen. Auch
die Verzehrungssteuer wird zur direkten Steuer, wo die Einhebung
der Steuer und die Kontrolle der Konsumtion leichter ist, wie bei
den Luxussteuern, ebenso wird sie zur direkten Steuer für jene
Menge, welche der Produzent, der Kaufmann selbst verzehrt, end-
lich wo das betreffende Objekt vermittels Monopols in die Hände
des Konsumenten gelangt. Demgegenüber gibt es Fälle, wo die
direkte Steuer zur indirekten wird — mit Bezug auf die Steuer-
zahlung, — so in dem Falle, wo die Grundsteuer der Pächter, die
Haussteuer der Mieter, die Kapitalsteuer der Schuldner abstattet.
Was die Verzehrungs- und Verkehrssteuern betrifft, so sind
dieselben auch in dem Sinne indirekte Steuern, als das Einkommen
nicht als Ganzes, sondern in Seinen einzelnen Teilen, so wie die-
selben in Verkehr kommen oder verbraucht werden, berührt wird.
Endlich zeigt sich die indirekte Natur dieser Steuern auch darin,
daß der Zusammenhang von Einkommen und Steuerleistung fehlt,
da das Einkommen oft in einem viel späteren Zeitraum konsumiert
wird, als es entstanden ist. Ubrigens gehen wir nicht weiter in den
unproduktiven Streit ein, was ist direkte, was indirekte Steuer und
in welchem Sinne sind die Steuern eines oder das andere? Dieser
Streit ist auch heute noch nicht beendigt und der Reichtum des
Lebens widersetzt sich auch der streng wissenschaftlichen kategori-
schen Festsetzung. Wir wollen nur damit ins reine kommen, was
der Nutzen der gebrauchten Terminologie ist.
Wir gebrauchen die beiden Ausdrücke in dem Sinne, in dem
wir dieselben an anderer Stelle erörtert haben. Die Besteuerung
geht von zwei Tatsachengruppen aus: die eine Gruppe hängt mit
der Gewinnung des Einkommens zusammen, die andere mit der Ver-
wendung des Einkommens; auf Grund der ersteren gestaltet sich
die Gruppe der direkten Steuern, auf Grund der anderen die der
indirekten Steuern.
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