Full text: Merck's Warenlexikon für Handel, Industrie und Gewerbe

364 Siebentes Buch. Zweites Kapitel. 
in Mainz gegenwärtig sein, womöglich den Reichstag sprengen. 
Eben diese Absicht, kaum laut geworden, flößte aber auch Hein— 
rich V. die ärgsten Bedenken ein, und so zog er mit Heereskraft 
rheinabwärts, dem Vater entgegen. Das Gottesgericht einer 
furchtbaren Schlacht an den gesegneten Ufern des Rheins, an— 
gesichts der herrlichsten Landschaften deutschen Bodens schien 
unvermeidlich; im Kessel von Koblenz mußten beide Heere sich 
treffen. Da eilte Heinrich V. seinem Heere voraus persönlich 
zum Vater. Der kaiserliche Herr, erweicht durch das Wieder— 
sehen, erinnerte seinen Sohn fußfällig an die Kindespflicht des 
Gehorsams. Und Heinrich zeigte sich gerührt, er fiel auch seiner— 
seits dem Vater zu Füßen und bat ihn, sich vom Banne zu 
lösen. Er war ein Vorgang, der das Herz des Vaters von 
neuem mit Hoffnung in Treuen erfüllte; er entließ seine Dienst— 
mannen; wehrlos folgte er dem Sohne nach Mainz: noch werde 
sich alles wenden. 
Heinrich V. hatte schmähliches Spiel mit dem Haupte des 
Kaisers, Vaters und Herrn getrieben. In Bingen eröffnete er 
dem Kaiser, seine Gegenwart in Mainz sei nicht erwünscht; er 
setzte ihn gefangen auf der Burg Böckelheim; selbst die Be— 
dürfnisse des Alltags wurden dem alten Manne verweigert!. 
Doch Schlimmeres stand ihm bevor. 
In Mainz übernahm Heinrich am 5. Januar 1106 unter 
Zustimmung der Fürsten die Reichsregierung; der Kaiser hatte 
dem Sohne die Krone und andere Insignien des Reiches aus— 
zuliefern. Dann aber verlangte die Kirche vom Kaiser nicht 
bloß die öffentliche Erklärung, daß er der Krone freiwillig ent— 
sage, sondern auch das öffentliche Bekenntnis seiner Sünden. 
Der Kaiser widerstand der Forderung tagelang; als er ihr 
endlich wich, da erhoffte er von der Kirche als Gegenleistung 
wenigstens die Vergebung der Sünden, die Lösung vom 
Banne. 
Non balneatus et intonsus et ab omni Dei servitio privatus .. 
per omnes sacros dies permansit: Ann. Hildesh. 1105, 88. 3. 109, 
Z. 47.
	        
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