fullscreen : Schutz dem Arbeiter!

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Handlungen  der  Konferenz  sich  betheiligt  hat.  Möge  Gottes  Segen  dazu  helfen,  daß  die
Saat,  die  wir  mit  unfern  schwachen  Kräften  in  unfern  Verhandlungen  gesäet  haben,
hundert-  und  tausendfältige  Frucht  trage.
Den  Cvnferenz-Berathungen  war  ein  von  deutscher  Seite  ausgearbeitetes ­
  Programm  zu  Grunde  gelegt  worden.  Die
Beschlüsse  der  Conferenz
stellen  sich  dementsprechend  als  Antworten  auf  die  Fragen  jenes  Programms ­
  dar.  Dieselben  lauten:
I.  Regelung  der  Arbeit  in  Bergwerken.
1.  Ist  die  Beschäftigung  unter  Tage  zu  verbieten:
a)  für  Kinder  unter  einem  bestimmten  Lebensalter?
b)  für  weibliche  Personen?
Es  ist  wünschenswerth,
a)  daß  die  untere  Grenze  des  Alters,  in  welchem  die  Kinder  zu  den  unterirdischen ­
  Bergwerksarbeiten  zugelassen  werden  dürfen,  nach  Maßgabe  der
durch  die  Erfahrung  festgestellten  Möglichkeit  allmülig  auf  das  Ende  des
14.  Lebensjahres  verschoben  wird;  jedoch  würde  für  die  südlichen  Länder
dieser  Grenze  auf  12  Jahre  festzusetzen  sein;
b)  daß  die  Arbeit  unter  der  Erde  den  Personen  weiblichen  Geschlechts
verboten  werde.
2.  Ist  für  Bergwerke,  in  denen  die  Arbeit  mit  besonderen  Gefahren  für
die  Gesundheit  verbunden  ist,  eine  Beschränkung  der  Schichtdauer  vorzusehen?
Es  ist  wünschenswerth,
daß  in  den  Fällen,  wo  die  Bergwerkstechnik  nicht  ausreichen  würde,  um  alle
Gefahren  für  die  Gesundheit,  welche  sich  aus  den  natürlichen  oder  zufälligen
Bedingungen  der  Ausbeutung  gewisser  Bergwerke  oder  gewisser  Schächte  ergeben,
zu  beseitigen,  die  Arbeitsdauer  eingeschränkt  werde;  die  Sorge  für  die  Durchführung ­
  dieses  Berathungsergebnisfes  auf  gesetzgeberischem  oder  Verwaltungswege ­
  oder  durch  Uebereinkunft  zwischen  den  Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern
oder  anderswie  bleibt  jedem  Lande  nach  den  Grundsätzen  und  der  Praxis
jedes  Volkes  überlassen.
3.  Ist  es  im  allgemeinen  Interesse  möglich,  um  die  Regelmäßigkeit  der
Kohlenbeförderung  zu  sichern,  die  Arbeit  in  den  Kohlengruben  einer  internationalen
Regelung  zu  unterstellen?
Es  ist  wünschenswerth,
a)  daß  die  Sicherheit  des  Arbeiters  unb  die  Unschädlichkeit  der  Arbeiten  für
die  Gesundheit  durch  alle  Mittel  gewährleistet  werde,  über  tvelche  die
Wissenschaft  verfügt,  und  daß  dieselben  unter  Staatsaufsicht  gestellt  werden;
b)  daß  die  mit  der  Leitung  des  Unternehmens  betrauten  Ingenieure  ausschließlich ­
  Leute  seien,  deren  Erfahrung  und  technische  Befähigung
gebührend  erprobt  sind;
            
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