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6. Nationale und soziale Pflichten des Handels.
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Schätze praktischer Staatsweisheit, welche die Ratskollegien der alten deutschen Städte
aufspeicherten, harren zum großen Teil noch jetzt der Ausnutzung, ebenso wie die
politischen Traditionen derjenigen Städte, die ihre Freiheit in die Neuzeit zu retten
vermochten; und überall war hier der kaufmännische Geist der eigentliche Träger des
Gemeinwesens.
Was ist es denn vor allem, was unsere Blicke immer von neuem nach jener
großen Zeit des deutschen Bürgertums hinlenkt? Es ist die Kraft des Gemeinsinnes
einfacher Bürger, ihres Hellen Verstandes, ihrer Freiheitsliebe und des damit untrenn
baren Pflichtgefühls, ihres strengen Ordnungssinnes, ihrer Wirtschaftlichkeit, — kurz
aller Eigenschaften, welche das deutsche Bürgertum befähigten, das Köchste zu voll
bringen, was ihm erreichbar war: die Begründung und jahrhundertelange Blüte einer
Fülle von Gemeinwesen aller Art, welche die ganze deutsche Kultur umgestaltet haben.
Es ist der hohe Sinn, das Verständnis für alle Pflichten einer emporsteigenden
Volksklasse.
Diese Eigenschaften sind es auch gewesen, welche die mächttgen Dome und Rat
häuser der mittelalterlichen Städte gebaut, welche die Käufer ihrer reichen Kaufleute
mit Schätzen der Kunst geschmückt haben. Sie waren es, welche die Stadttore weit
öffneten, um einem wachsenden Strome der Bildung Eingang zu schaffen, und welche
endlich als letzte Errungenschaft zur Durchführung der Kirchenreformaüon rasch und
freudig das meiste beitrugen.
Dann aber kam die Zeit des Absolutismus, der mit Kilfe seiner Beamten und
Soldaten die Staatsbildung vollzog. In Deutschland verschwand das Bürgertum
größtenteils im Schatten dieser herrschenden Mächte, während das englische und vollends
das holländische Bürgertum in erster Reihe selbst an der Staatsbildung teilnahm
und daher auch dem Staate seinen Stempel mehr oder weniger aufzuprägen vermochte.
Es kam die „Verteilung der Welt", wobei der holländische, der englische Kaufmann
den Löwenanteil davontrug, während der deutsche leer ausging. Auch ohne eigene
Kolonien gelang es zwar namentlich den Kaufleuten Lamburgs und Bremens, eine
ehrenvolle Stellung in der Welt zu erringen; aber wie sie dies nur sich selbst ver
danken, so fühlten sie sich auch frei von Pflichten gegenüber jenem alten Reiche, das
sie nicht förderte, noch schützte.
Diese Zeit liegt jetzt endgiltig hinter uns, und abgelaufen ist auch die Zeit, in
welcher der Monarch mit seinen Beamten und Soldaten den Staat bildete. Unsere
Gesamtheit, der deutsche Staat der Gegenwart, bedarf zu seiner Erhaltung der freien
Mitarbeit aller Bürger, und an den deutschen Kandelsstand tritt jetzt mit zwingender
Gewalt die Pflicht heran, seine alten Eigenschaften zu bewähren. Gottlob sind sie
ihm erhalten geblieben; nun aber ist es auch an ihm, sie in dem großen Rahmen der
Gegenwart zu betätigen, in der Keimat wie in der Fremde; und vor allem ist es an
ihm, den Willen zu solcher Betätigung, das Gefühl der Pflicht gegenüber der
Gesamtheit in sich immer mehr wach werden zu lassen.
Jedes Volk bedarf zur höheren Entwickelung seiner Kultur einer möglichst großen
Zahl von Existenzen, die unter der Notdurft des Lebens nicht unmittelbar zu leiden
haben. Ehemals war es der Adel, dem diese Aufgabe allein oblag, und er war sich
dessen bewußt: bei allen Ausschreitungen und Torheiten, deren er sich schuldig machte,
lebte in ihm doch auch oftmals jener Geist, aus dem das Wort „nodlesse oblige“
hervorgegangen ist. In der Gegenwart aber kann der Adel dieses Führeramt nicht
mehr behaupten; vielmehr sind die Bürger berufen, ihn in weitem Amfange abzulösen,
vor allem die Kaufleute, deren wirtschaftliches Gedeihen durch die moderne Verkehrs
entwickelung am meisten gefördert worden ist. Anmöglich kann der Kandelsstand eine
solche Stellung behaupten, ohne das kräftige Bewußtsein eigener öffentlicher Pflicht
und Verantwortlichkeit.
ML