Full text: Die deutsche Volkswirthschaft und der Weltmarkt

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bei diesen Betrieben noch zugekauft werden müssen. Die Betriebe 
mit 4—5 ha haben rechnungsmässig wohl einen Ueberschuss, auf dem 
Kornboden wird er jedoch selten zu finden sein; auch für die Grössen 
klassen von 5—10 ha dürfte dies theilweise noch zutreffen: denn 
gerade in diesen Betrieben schmälert die hier sehr stark betriebene 
Viehzucht das verkäufliche Quantum Getreide recht erheblich. Im 
allgemeinen wird also in Wirthschaften unter 10 ha wohl 
nur wenig Brotgetreide zum Verkaufe produzirt werden. 
Auch die Wirthschaften von 10—20 ha werden wohl nur in den 
seltensten Fällen den rechnungsmässig vorhandenen Ueberschuss von 
24 dz Weizen bezw. Roggen zu Markte führen. 
Dagegen sind zweifellos für die Betriebe von 100 ha auf 
wärts die verkäuflichen Mengen grösser als in unserer Uebersicht auf 
geführt. Wenn der letzteren auch natürlich nur ein relativer Werth zu 
kommt, so ist sie doch jedenfalls einigermassen geeignet, die Frage 
nach den Interessenten der Roggen- und Weizenzölle in bessere Be 
leuchtung zu rücken. Da der Hafer- und Gerstenbau im ganzen eben 
dort ist, wo der Roggen- und Weizenbau zu finden ist, so können wir 
den hieraus zu ziehenden Schluss verallgemeinern und sagen: Es 
ist eine im Verhältniss zum grossen deutschen Volks 
körper geradezu verschwindende Anzahl von Landwirthen, 
welche den Nutzen der Getreidezölle abschöpfen. 
Die inter- Die Interessenten der Vieh- und Fleischzölle haben wir auf 
essenten der . . . 
Vieh- und anderer Seite zu suchen, nämlich in den bäuerlichen Betrieben. 
Fieischzoiie. j en Betriebszählungen von 1895 treffen auf 100 ha landwirth- 
schaftlich benützter Fläche in Betrieben 
unter 2 ha 
2—20 ha 
20 ha und darüber 
Rindvieh . 
78 
69 
37 
Schweine . 
192 
50 
20 
Es ist also die Viehzucht fast vollständig (80% und 92%) auf 
den bäuerlichen Kleinbetrieb beschränkt und zwar die Schwein 
haltung zu % (73%), die Rindviehzucht fast zur Hälfte (45°/o) auf den 
Parzellenbetrieb unter 2 ha! 
Leider kommt nun der Nutzen der deutschen Viehzölle nicht 
dem Bauer zu Gute, sondern wird ebenfalls vom Grossgrundbesitzer
	        
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