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0 Davis, a. a, O. S. 12.
money). Diesem Verfahren liegt folgende Erwägung zugrunde.
Wenn jeden Monat 10 sh eingezahlt werden, so wachsen sie
mit Zins und Zinseszius bei dem Zinsfuß von 5 % in ungefähr
12'/ 2 Jahren auf 100 £ an, wenn nicht irgend welche Abzüge
für Ausgaben und Verluste gemacht werden müssen. Dementsprechend
setzt man den Beitrag allgemein auf 10 sh
monatlich fest, indem man annimmt, daß die Lebensdauer der
Gesellschaft ungefähr 1 ji 1 / 2 Jahre betragen würde. Das
Lösungsgeld wurde auch gewöhnlich auf 10 sh oder 10 sh
6 d festgesetzt.
Dieses System hat dann wiederum verschiedene Modifikationen
zugelassen. So sagte man sich, daß eine Summe,
die zu 5 % angelegt ist, sich mit Zins und Zinseszins in ungefähr
14'/ 2 Jahren verdoppeln muß. So wird eine monatliche
Leistung von 10 sh in dieser Zeit schließlich den Betrag
von 120 £ ergeben. Man gründete dementsprechend Genossenschaften
mit Anteilen auf 120 £ mit einer Geschäftsdauer
von 14'/ 2 Jahren. Diejenigen Mitglieder, welche einen
Vorschuß verlangten, erhielten pro Geschäftsanteil 60 £,
welche bei einem Diskont von b% den endgültigen Wert des
Geschäftsanteils repräsentieren. In diesem Falle wurde kein
Lösungsgeld verlangt, indem man die 60 £ als eine Anleihe
betrachtete, die mit Zins und Zinseszins nach Ablauf der
Vereinsexistenz durch die Beiträge getilgt sein würde.
In anderen Genossenschaften wiederum hat man ein
Prämiensystem eingeführt.') Für den Vorschuß mußte dann
außer dem Zins auch noch eine Prämie gezahlt werden.
Es konnte z. B. der Fall sein, daß die Nachfrage nach Vorschüssen
größer war, als das Vermögen, welches der Genossenschaft
zu diesem Zweck zur Verfügung stand ; dann pflegten
diejenigen Bewerber, die den Vorschuß dringend nötig hatten,
einen höheren Diskont anzubieten als andere, welche das
Geld weniger dringend nötig hatten; hierdurch entstand die
Prämie. In anderen Fällen wiederum wurde eine Versteigerung
veranstaltet und zwar in der Weise, daß die Mitglieder sich
gegenseitig unterboten, bis derjenige den Vorschuß erhielt, der
mit der geringsten Summe für einen Nominalvorschuß von