Full text : Baugenossenschaften und der Berliner Spar- und Bauverein

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0  Davis,  a.  a,  O.  S.  12.

money).  Diesem  Verfahren  liegt  folgende  Erwägung  zugrunde.
Wenn  jeden  Monat  10  sh  eingezahlt  werden,  so  wachsen  sie
mit  Zins  und  Zinseszius  bei  dem  Zinsfuß  von  5  %  in  ungefähr
12'/ 2  Jahren  auf  100  £  an,  wenn  nicht  irgend  welche  Abzüge
für  Ausgaben  und  Verluste  gemacht  werden  müssen.  Dementsprechend ­
  setzt  man  den  Beitrag  allgemein  auf  10  sh
monatlich  fest,  indem  man  annimmt,  daß  die  Lebensdauer  der
Gesellschaft  ungefähr  1  ji 1  / 2  Jahre  betragen  würde.  Das
Lösungsgeld  wurde  auch  gewöhnlich  auf  10  sh  oder  10  sh
6  d  festgesetzt.
Dieses  System  hat  dann  wiederum  verschiedene  Modifikationen ­
  zugelassen.  So  sagte  man  sich,  daß  eine  Summe,
die  zu  5  %  angelegt  ist,  sich  mit  Zins  und  Zinseszins  in  ungefähr ­
  14'/ 2  Jahren  verdoppeln  muß.  So  wird  eine  monatliche ­
  Leistung  von  10  sh  in  dieser  Zeit  schließlich  den  Betrag ­
  von  120  £  ergeben.  Man  gründete  dementsprechend  Genossenschaften ­
  mit  Anteilen  auf  120  £  mit  einer  Geschäftsdauer ­
  von  14'/ 2  Jahren.  Diejenigen  Mitglieder,  welche  einen
Vorschuß  verlangten,  erhielten  pro  Geschäftsanteil  60  £,
welche  bei  einem  Diskont  von  b%  den  endgültigen  Wert  des
Geschäftsanteils  repräsentieren.  In  diesem  Falle  wurde  kein
Lösungsgeld  verlangt,  indem  man  die  60  £  als  eine  Anleihe
betrachtete,  die  mit  Zins  und  Zinseszins  nach  Ablauf  der
Vereinsexistenz  durch  die  Beiträge  getilgt  sein  würde.
In  anderen  Genossenschaften  wiederum  hat  man  ein
Prämiensystem  eingeführt.')  Für  den  Vorschuß  mußte  dann
außer  dem  Zins  auch  noch  eine  Prämie  gezahlt  werden.
Es  konnte  z.  B.  der  Fall  sein,  daß  die  Nachfrage  nach  Vorschüssen ­
  größer  war,  als  das  Vermögen,  welches  der  Genossenschaft ­
  zu  diesem  Zweck  zur  Verfügung  stand  ;  dann  pflegten
diejenigen  Bewerber,  die  den  Vorschuß  dringend  nötig  hatten,
einen  höheren  Diskont  anzubieten  als  andere,  welche  das
Geld  weniger  dringend  nötig  hatten;  hierdurch  entstand  die
Prämie.  In  anderen  Fällen  wiederum  wurde  eine  Versteigerung
veranstaltet  und  zwar  in  der  Weise,  daß  die  Mitglieder  sich
gegenseitig  unterboten,  bis  derjenige  den  Vorschuß  erhielt,  der
mit  der  geringsten  Summe  für  einen  Nominalvorschuß  von
            
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