Full text : Baugenossenschaften und der Berliner Spar- und Bauverein

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Wohnungs  Verhältnisse  haben,  als  die  Männer  und  daher  eher
geeignet  waren,  Anhänger  für  die  Genossenschaft  zu  gewinnen.
In  den  Versammlungen  wurden  die  Ziele  der  Genossenschaft
und  die  Wege,  auf  denen  diese  erreicht  werden  sollten,  auseinandergesetzt ­
  und  etwaige  Zweifel  und  Fragen,  die  in  der
Versammlung  geäußert  wurden,  beigelegt  und  beantwortet.
Auch  in  anderen  Vereinen,  wie  Handwerkervereinen,  Gewerkvereinen, ­
  Mietervereinen  usw.  wurden  Vorträge  gehalten,  um
Anhänger  für  die  Genossenschaft  zu  gewinnen.
Die  Zahl  der  Mitglieder  stieg  schon  im  ersten  Jahre  be- _ ~''
deutend  infolge  eines  Erlasses  des  Ministers  für  öffentliche
Arbeiten  vom  2.  August  1892.  In  diesem  Erlaß  wurde  die
Gründung  von  Baugenossenschaften  bezw.  der  Anschluß  an
bereits  bestehende  derartige  Vereinigungen  unter  den  Beamten
und  Arbeitern  der  Staatseisenbahnverwaltung  in  Anregung
gebracht  und  genehmigt,  daß  aus  den  Beständen  der  Eisenbahnarbeiter-Pensionskasse ­
  Kapitalien  zu  mäßigem  Zinsfuß  an
solche  Baugenossenschaften  ausgeliehen  werden  dürften.  Um
die  Eisenbahnarbeiter  für  den  Spar-  und  Bauverein  zu  gewinnen, ­
  wurde  eine  Versammlung  einberufen,  in  der  die
Arbeiterschaft  der  acht  in  Berlin  vorhandenen  königlichen
Eisenbahnwerkstätteu  durch  Mitglieder  ihrer  Arbeiteraus-  I
Schüsse  vertreten  waren.  So  gelang  es  gleich  von  Anfang
an,  die  Eisenbahnarbeiter  in  immer  größerer  Zahl  heran :
zuziehen.
In  der  Abfassung  der  Statuten  und  in  der  Einrichtung
der  Verwaltung  lehnte  man  sich  eng  an  das  in  Hannover
gegebene  Vorbild  an.
Am  9.  März  1892  wurde  der  Berliner  Spar-  und  Bauverein ­
  als  eine  Genossenschaft  mit  beschränkter  Haftpflicht
in  das  Genossenschaftsregister  eingetragen.  Damit  war  der
Gründungsvorgang  zu  einem  glücklichen  Ende  gebracht.
II.
Die  Organisation  des  Vereins.
Die  Organe  des  Vereins  sind  der  Vorstand,  der  Aufsichtsrat ­
  und  die  Generalversammlung.  Nach  den  Statuten
soll  der  Vorstand  aus  fünf  Mitgliedern  bestehen,  welche  vom
            
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