Full text: Baugenossenschaften und der Berliner Spar- und Bauverein

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durch Anhäufung eiuer großen Anzahl von Geschäftsanteilen 
ein großes Übergewicht im Verein zu erlangen. Da aber 
jeder Genosse, unabhängig von der Zahl der Geschäftsanteile, 
die er im Besitz hat, in der Generalversammlung nur über 
eine Stimme verfügt, so scheint jene Bestimmung überflüssig 
zu sein. Ist der Genosse nicht in der Lage, seinen Geschäfts 
anteil voll einzuzahlen, so muß er sich zu Teilzahlungen ver 
pflichten, diese müssen zum mindesten wÖ6heatlich_3ü..I > fg- 
betragen. Für jeden erworbenen Geschäftsanteil hat das Mit 
glied für eine Summe von 300 M. zu haften. Ein Genosse, 
welcher 6 Monate mit den Einzahlungen auf seinen Geschäfts 
anteil im Verzüge ist, hat, ohne daß die Pflicht der Nach 
zahlung hierdurch berührt wird, für jedes Geschäftsjahr, in 
welchem er länger als 6 Monate im Verzüge ist, 2 M. als 
Beitrag zu den Geschäftsunkosten zu zahlen. Es steht jedem 
Genossen frei, durch Aufkündigung, welche 6 Monate vorher 
schriftlich erfolgen muß, am Schlüsse eines Geschäftsjahres 
aus der Genossenschaft auszutreten. Auf Beschluß der General 
versammlung kann ein Genosse ausgeschlossen werden: 
1. wenn ihm die bürgerlichen Ehrenrechte abgesprochen 
sind; 
2. wenn er mit den von ihm an die Genossenschaft zu 
leistenden Zahlungen länger als 6 Monate im Rück 
stände bleibt; 
3. wenn er sich eine betrügerische Handlung gegen die 
Genossenschaft oder eine sonstige Handlung zu 
schulden kommen läßt, welche die Interessen der Ge 
nossenschaft schädigt. 
Dem ausgetretenen oder ausgeschiedenen Genossen wird 
sein Geschäftsguthaben ausgezahlt. 
Die Zahl der Mitglieder ist von 483 im Jahre 1892 auf 
2556 im Jahre 1902 gestiegen. Für die einzelnen Jahre war 
der Mitgliederbestand der folgende: 
Jahre .... 1892 1893 1894 1895 1896 1897 
Mitglieder . . £62_ 1107 1097 900 987 1042 
Jahre .... 1898 
Mitglieder . . 1125 1293 1949 2515 2565
	        
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