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nicht übersteigen, und bei der Liquidation erhalten die Genossen,
außer ihren Spareinlagen und sonstigen Forderungen
an die Genossenschaft nicht mehr, als ihr Geschäftsguthaben
ausgezahlt. Der Rest des Genossenschaftsvermögens wird für
gemeinnützige, möglichst ähnliche Zwecke bestimmt. Durch
diese dem Verein im Statut beigelegten Eigentümlichkeiten
erscheint er als eine Genossenschaft, welche ausschließlich
gemeinnützige Zwecke verfolgt.
Die Gemeinnützigkeit bedingt aber wiederum eine besondere
Gestaltung der Finanzwirtschaft, welche die materielle
Grundlage für die Wirksamkeit der Genossenschaft darbietet.
Es sei noch einmal daran erinnert, daß die Bestrebungen des
Vereins sich von der Privattätigkeit hauptsächlich dadurch
unterscheiden, daß nicht die Höhe des Reingewinns der
Hauptzweck seiner Tätigkeit ist, sondern die Beschaffung gesunder
kleiner Wohnungen zu mäßigen Preisen, welche von
der Privattätigkeit im günstigsten Falle nur als Mittel zum
Zweck angesehen wird.
Will der Privatunternehmer seinen Zweck erreichen, so
muß er nach jeder Richtung hin eine Erniedrigung der Baukosten
anstreben, die häufig auf Kosten der Qualität der verwendeten
Materialien und Arbeit erzielt wird. Die Billigkeit
des Baues hat aber häufig zur Folge, daß die Wohnungen
den hygienischen Anforderungen nicht genügen. Er muß
ferner dahin streben, sich möglichst hohe Mietserträge zu
sichern, bei jeder günstigen Konjunktur die Mieten zu steigern
und er muß rücksichtslos gegen säumige Mieter vorgehen.
Jede Mietssteigerung kann aber unter Umständen den Mieter
veranlassen, wenn er die Wobnung nicht verlassen will,
Aftermieter bei sich aufzunehmen, wodurch leicht eine Überfüllung
des vorhandenen Wohnungsraumes herbeigeführt wird.
Von den Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter
Haftung auf spekulativer Grundlage usw., welche
auch dem Bau kleiner Wohnungen gewidmet sind, unterscheidet
sich der Verein hauptsächlich dadurch, daß sämtliche
Funktionen, die durch seine Verwaltungsorgane ausgeübt
werden, in ehrenamtlicher Weise erledigt werden, sodaß in
dieser Beziehung die Verwaltungskosten keinen hervorragendsn
Platz einnehmen. Selbst die Tätigkeit, die die Entwertung
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