Full text : Baugenossenschaften und der Berliner Spar- und Bauverein

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nicht  übersteigen,  und  bei  der  Liquidation  erhalten  die  Genossen, ­
  außer  ihren  Spareinlagen  und  sonstigen  Forderungen
an  die  Genossenschaft  nicht  mehr,  als  ihr  Geschäftsguthaben
ausgezahlt.  Der  Rest  des  Genossenschaftsvermögens  wird  für
gemeinnützige,  möglichst  ähnliche  Zwecke  bestimmt.  Durch
diese  dem  Verein  im  Statut  beigelegten  Eigentümlichkeiten
erscheint  er  als  eine  Genossenschaft,  welche  ausschließlich
gemeinnützige  Zwecke  verfolgt.
Die  Gemeinnützigkeit  bedingt  aber  wiederum  eine  besondere ­
  Gestaltung  der  Finanzwirtschaft,  welche  die  materielle
Grundlage  für  die  Wirksamkeit  der  Genossenschaft  darbietet.
Es  sei  noch  einmal  daran  erinnert,  daß  die  Bestrebungen  des
Vereins  sich  von  der  Privattätigkeit  hauptsächlich  dadurch
unterscheiden,  daß  nicht  die  Höhe  des  Reingewinns  der
Hauptzweck  seiner  Tätigkeit  ist,  sondern  die  Beschaffung  gesunder ­
  kleiner  Wohnungen  zu  mäßigen  Preisen,  welche  von
der  Privattätigkeit  im  günstigsten  Falle  nur  als  Mittel  zum
Zweck  angesehen  wird.
Will  der  Privatunternehmer  seinen  Zweck  erreichen,  so
muß  er  nach  jeder  Richtung  hin  eine  Erniedrigung  der  Baukosten ­
  anstreben,  die  häufig  auf  Kosten  der  Qualität  der  verwendeten ­
  Materialien  und  Arbeit  erzielt  wird.  Die  Billigkeit
des  Baues  hat  aber  häufig  zur  Folge,  daß  die  Wohnungen
den  hygienischen  Anforderungen  nicht  genügen.  Er  muß
ferner  dahin  streben,  sich  möglichst  hohe  Mietserträge  zu
sichern,  bei  jeder  günstigen  Konjunktur  die  Mieten  zu  steigern
und  er  muß  rücksichtslos  gegen  säumige  Mieter  vorgehen.
Jede  Mietssteigerung  kann  aber  unter  Umständen  den  Mieter
veranlassen,  wenn  er  die  Wobnung  nicht  verlassen  will,
Aftermieter  bei  sich  aufzunehmen,  wodurch  leicht  eine  Überfüllung ­
  des  vorhandenen  Wohnungsraumes  herbeigeführt  wird.
Von  den  Aktiengesellschaften,  Gesellschaften  mit  beschränkter ­
  Haftung  auf  spekulativer  Grundlage  usw.,  welche
auch  dem  Bau  kleiner  Wohnungen  gewidmet  sind,  unterscheidet ­
  sich  der  Verein  hauptsächlich  dadurch,  daß  sämtliche ­
  Funktionen,  die  durch  seine  Verwaltungsorgane  ausgeübt
werden,  in  ehrenamtlicher  Weise  erledigt  werden,  sodaß  in
dieser  Beziehung  die  Verwaltungskosten  keinen  hervorragendsn
Platz  einnehmen.  Selbst  die  Tätigkeit,  die  die  Entwertung
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