Full text: Betriebsorganisation und Betriebsabrechnung

wöchentlich mit seinen Untergebenen abhält. Sie schützen 
vor Verwilderung des ganzen Systems und gestatten es, 
rechtzeitig drohende Verzögerungen zu erkennen, oft auch 
ihnen noch vorzubeugen. Aber selbst, wo das nicht mehr 
möglich ist, schützen solche Besprechungen wenigstens vor 
Überraschungen und lassen die Betriebsleitung frühzeitig 
erkennen, wo mit Sicherheit Termine überschritten werden. 
Von Wichtigkeit ist dann nur, daß der Kunde auch um- 
gehend von solchen Verschiebungen erfährt, die er er- 
fahrungsgemäß in diesem Stadium gleichmütiger hinnimmt, 
als wenn er erst nach Ablauf der ihm zugesagten Liefer- 
frist, womöglich erst auf seine Anmahnung hin, die 
Nachricht erhält, daß man ihn noch für einige Zeit ver- 
trösten muß. 
Änderungsmeldungen und Nachforderungen. 
Die Auftragsüberwachung der ausführenden Werkstatt hat 
sich auf eine laufende Prüfung der technischen Unterlagen 
zu erstrecken, die für jeden Auftrag zur Verfügung gestellt 
werden. Die Werkstattausführung selbst ist der letzte Prüf- 
stein für die fabrikatorische Güte dieser Unterlagen. Schon 
bei Massen- und Serienfabrikation wird die Werkstatt oft 
auf Einzelheiten stoßen, von denen sie glaubt, daß man sie 
billiger und besser ausführen kann, sofern kleine Ände- 
rungen der Zeichnungen oder Stücklisten vorgenommen 
werden. Bei Einzelfertigung wird es fast die Regel sein, 
daß der ausführende Arbeiter Unstimmigkeiten in den Zeich- 
nungen entdeckt, die für spätere Ausführungen abgestellt 
werden müssen. Maßfehler, ungeschickte Bearbeitungsvor- 
schriften, falsche Bezeichnung von Teilen, konstruktive Un- 
geschicklichkeiten, welche die Ausführung verteuern, lassen 
sich trotz aller zwischengeschalteten Kontrollen nie ganz 
vermeiden und gelangen so in die Werkstatt. Diese muß 
verpflichtet sein, alle derartigen Unstimmigkeiten, auch 
solche geringfügigster Art, schriftlich durch ihre Meister 
dem Arbeitsbüro zu melden. Zweckmäßig wird ein be- 
sonderer Vordruck geschaffen, der es gestattet, solche Mel- 
dungen je nach dem vorliegenden Einzelfall auf Auftrags- 
nummern, Zeichnungs-, Teil-, Maschinen- und Werkzeug- 
aummern zu beziehen, und von dem der Meister einen
	        
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