Full text: Ein Arbeitstarifgesetz

39 
Erster Abschnitt. 
Die Autonomie des Tarifvertrags. 
I. Der Grundgedanke. 
Die Herstellung einer Gemeinschaft des Arbeitsrechts 
und des Arbeitsfriedens ist die Grundabsicht eines jeden 
Tarifvertrags. Innerhalb des Tarifbereichs sollen allgemeine 
Vorschriften für den Arbeitsverkehr bestehen und in ihrem 
Bestände dadurch gesichert fein, daß sich die Beteiligten für 
die Geltungsdauer des Vertrags gegenseitig geloben, die 
wirtschaftliche Fehde einzustellen. Das geltende Recht kann 
diesem Tarifwillen nur unvollkommen Ausdruck geben. Denn 
es läßt, wenn wir von dem Vertrag zugunsten Dritter, 
dessen allgemeine Verwendung für den Tarifvertrag nicht in 
Frage kommen kann*), absehen, in seinem Vertragsbegriffe 
nur Willensbeziehungen individueller Art, nämlich Rechts 
wirkungen unter den Vertragsparteien, zu. Der Tarifvertrag 
will aber für einen allgemeinen Lebenskreis gelten, dem nicht 
nur die Vertragsparteien angehören, er strebt nach Wirkungen 
sozialer Art, die unabhängig sind von der Zustimmung der 
einzelnen. Der Tarifvertrag will nicht nur ein 
Rechtsverhältnis, er will auch eine Rechtsquelle 
s e i n * 2 ). Diesem Drang des Tarifwillens kann nur ein Recht 
9 Vertrag II S. 138 ff. 
2 ) Diesen Gedanken bringt in klassischer Form 8 5 des Vertrags, betr. 
die Tarifgemeinschaft der Deutschen Buchdrucker, zum Ausdruck: „Der 
Deutsche Buchdruckertarif hat den Charakter eines auf frei 
williger Vereinbarung beruhenden Lohngesetzes, zu dessen 
Jnnehaltung die beiden Vereine sich durch ihre Hauptvorstände hiermit 
unterschriftlich verpflichten".
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.