Kapitel IX.
Die Steuerverhältnisse*
Das Steuerwesen ist in den Vereinigten Staaten nicht
sehr glücklich ausgebildet. Dieselbe Bevölkerung, die in
der Individualwirtschaft so überaus findig und darauf be
dacht ist, jeden erdenklichen Vorteil wahrzunehmen, jede
Ersparnis-Möglichkeit — auch teuer — zu erkaufen, hat für
die Einzelheiten staatsökonomischer Einrichtungen keinen
Sinn. Man behält Überliefertes bei, selbst wo sich die
wirtschaftlichen Verhältnisse vollständig geändert haben, trifft
für Notfälle Notvorkehrungen und überläßt es jedem Bürger,
sich gegen die etwaigen unbilligen Anforderungen des
„Rackers Staat“ zur Wehr zu setzen. Und der Staat kann
das dulden, weil er in der Regel eher durch Überfluß als
durch Mangel leidet. Gleichwohl empfindet die Bevölkerung
es in zunehmendem Maße als einen schweren Mißstand, daß
das geltende Steuersystem die Minderbegüterten gegenüber
den Vermögenden ungünstiger behandelt. Wo überhaupt
die Möglichkeit vorhanden ist, einer Steuer auszuweichen,
da wird der Reiche dazu oft leichter imstande sein als
der Minderbemittelte; und in Amerika haben zuweilen die
Allerreichsten von jener Möglichkeit in geradezu skandalöser
Weise Gebrauch gemacht.
Es gibt in den Vereinigten Staaten — ähnlich wie in
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