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zelheiten zu beachten. Mas hier mangelt, ist nur eine indivi
duelle Taxe. Ls verbleiben damit nur noch die außerhalb des Ga
rantiebezirks und seiner angrenzenden Gebiete erfolgenden Ausleihun
gen. Auch hinsichtlich dieser Ausleihungen stehen den Sparkassen die
Kaufpreise und die Ergebnisse der Grund- und Gebäudesteuerveran
lagung zur Verfügung, allerdings sind sie hier von nur geringer
Bedeutung, weil diese Unterlagen in nur schwacher Anzahl.fließen,
fjicr muß dann eben verdoppelte Vorsicht einsetzen, wenn die Spar
kassen nicht vorziehen, von den Beleihungen, zu denen sie nicht
gezwungen sind, ganz abzusehen.Das letztere wird ihnen ja mehr
oder weniger auch stark empfohlen. So läßt z. ö. die dem herren-
hause vorgelegte Begründung zu dem Entwurf eines Gesetzes
betreffend die Anlegung von Sparkassenbeständen in Inhaberpapie
ren keinen Zweifel darüber, .daß die Staatsregierung auf diesem
Standpunkt steht.
In dem der 22. ordentlichen Verbandsversammlung des Uhei-
nisch-lvestfälischen Sparkassen-Verbandes (1912) vorgelegten Aus
zug aus den Ergebnissen der fachmännischen Kassenrevisionen des
Sparkassenverbandes im Iahre 1911 heißt es:
„Ausleihungen in Bezirken, die von der Sparkasse weit ent
fernt liegen, sind unter Umständen bedenklich, da es für die Spar
kassen mit erheblichen Schwierigkeiten verknüpft ist, die Sicher
heit dieser Forderungen dauernd zu überwachen."
Und gewissermaßen wie ein Echo klingt es, wenn wir noch
hören, was das Kaiserliche Aufsichtsamt für Privatversicherung über
den Unterschied zwischen örtlicher und auswärtiger Beleihung sagt. In
dem Geschäftsbericht dieses Amtes für 1907 finden wir folgende Aus
führungen :
„Das Aufsichtsamt hat beobachtet, daß Unternehmungen,
welche die Beleihungen auf ihr heimatgebiet beschränken, fast
durchweg günstige Grgebnissezuverzeichnenhaben.
Die ihnen hierbei zugute kommenden genauen Kenntnisse der ört
lichen Verhältnisse, der Schätzer, Baustoffe, Arbeitspreise, die Mög
lichkeit ständiger 'Besichtigung und Ueberwachung gewähren wohl
zu beachtende Vorteile."
„Einige Anstalten, die in der Heimat durchaus einwandfreie
Beleihungen vornahmen, wurden an entfernteren Orten von ge
ringerem Erfolge begleitet. Daß andere Unternehmen aber auch
in entfernteren Gebieten gute Ergebnisse zu erzielen vermögen,
ist ihrer vorzüglichen Organisation und der Sachkenntnis ihrer
'Leiter zu danken."
Alles in Allem ergibt sich hieraus, daßfürbald
neun Zehntel ihrer Be leih u n g s g es ch äste den Spar
kassen genau dasselbe, oft besseres Material, wie
den Katasterkontrolleuren zur Verfügung st eh t, —
das übrige Zehntel ist umstrittenes Gebiet, betreten die Spar
kassen es, dann darf man ihnen nicht auch noch die Verantwortung
abnehmen.