Full text: Das Land der unbegrenzten Möglichkeiten

215 
Konsolidation schließt die Zusicherung ruhiger geschäftlicher 
Entwicklung ein, sie bedeutet, daß man sich verpflichtet, 
Frieden zu halten. Die enorme Kapitalisation der neuen 
Korporation garantiert, daß kein Versuch gemacht werden 
wird, uns zu unterdrücken. Das Stahlgeschäft des Landes liegt 
bei erfahrenen Geschäftsleuten, zwischen denen keine per 
sönliche Animosität herrscht. Die Besorgnis, die Stahl- und 
Eisenproduktion des Landes werde der völligen Kontrolle des 
neuen Stahltrusts unterliegen, ist aber unbegründet, denn in 
Händen der außerhalb stehenden Firmen und Gesellschaften 
liegt noch immer ein großer Teil solcher Produktion.“ 
Und auf meine Frage, welche Politik der Stahltrust 
Europa und speziell Deutschland gegenüber zu führen beab 
sichtige, antwortete Herr Schwab u. a.: „Solange Deutsch 
land seinen hohen Zolltarif behält, können wir den dor 
tigen Fabrikanten im Lande selbst nicht viel Konkurrenz 
machen. Der einzige Artikel, den wir in großen Quantitäten 
nach dort liefern, ist Draht, auch in Röhren liefern wir einiges 
dorthin. Im ganzen machen wir indes nicht viel Geschäfte 
mit Deutschland. Jedoch Deutschlands Außenmärkte werden 
wir erwerben. Schon jetzt versenden wir ansehnliche Mengen 
Draht über Antwerpen nach Holland, und genanntes Land 
ist ein Hauptabsatzgebiet für das deutsche Fabrikat. Trotz 
der höheren Löhne, die wir unseren Arbeitern zahlen, 
können wir Exportware billiger hersteilen, als die deutschen 
Fabrikanten solche Ware anbieten können, aber wir sind 
gegenwärtig zu sehr durch Inlandgeschäfte in Anspruch 
genommen. Wenn aber bei uns das Geschäft flau 
werden sollte, werden wir unsere Fabriken dadurch im 
Gange zu erhalten suchen, daß wir den Export for 
cieren. Die hierfür nötigen Organisations-Einrichtungen 
bedürfen im gegebenen Moment nur noch des Ausbaus. 
Wollten wir allerdings alle unsere Produkte im Auslande
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.