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sind riesenhaft emporgewachsen; selbst unter den Männern,
die am eifrigsten für die Erhaltung eines protektiven, sogar
eines prohibitiven Tarifs sind, gibt es Stimmen, die Vorschlägen,
in allen den Fällen, wo das Gedeihen der Trusts
wesentlich von der Beibehaltung des Schutzzoll-Tarifs abhängig
ist, diesen Tarif zu beseitigen. Diese Erwägung im
Verein mit der Tatsache, daß der Tarif so ungleich schützt,
daß Waren amerikanischer Erzeugung im Ausland billiger verkauft
werden können und tatsächlich verkauft werden als im
Inland, ihrem Herstellungsort, wird, wie ich glaube, bald zu
Angriffen auf die bestehenden Schutz- und Prohibitiv-Zölle
führen müssen. Ist eine solche Änderung vollzogen, so wird
die Grundlage, auf der so manche Trusts aufgerichtet sind,
ins Wanken geraten, und sie werden, wenn sie schon nicht
fallen, doch an Bedeutung erheblich verlieren.“
Das Promemoria, das weit über ein Jahr vor Einbringung
der „Littlefieldbill“ niedergeschrieben ist, schließt mit der
folgenden über die Grenzen dieser Bill hinausgehenden
Forderung: „Es müssen, soll die Wohlfahrt des Landes
geschützt und zugleich fernerhin gefördert werden, ernste
legislatorische Maßnahmen getroffen werden, um alle an
dem zwischenstaatlichen Handel in der Union („interstate
commerce“) beteiligten Trusts zu untersuchen und zu überwachen.
Es müssen in kurzen Zwischenräumen Berichte
eingefordert werden, die unparteiisch von der Regierung
zu prüfen sind. Man wird einschränkende Bestimmungen
zu ergreifen haben, um das große Publikum über die Wertlosigkeit
mancher Gesellschafts-Verbände zu unterrichten,
deren Begründer die Ertragsfähigkeit ihrer Unternehmungen
bedeutend übertrieben und den wirklichen Wert des Eigentums
lächerlich überschätzt haben. Werden solche Gesetze
erlassen und gewissenhaft durchgeführr, so wird das zu
einer allgemeinen Kräftigung nicht unerheblich beisteuern.“