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Übersicht
über die in den Vereinigten Staaten vorhandenen
Trusts und ihr Nominalkapital.
Meine in Kapitel III gegebenen Feststellungen über die in den
Vereinigten Staaten arbeitenden Trusts schlossen mit dem 1. Juni 1902
ab. Die nachfolgende Übersicht, in der gewöhnliche Aktien (common
shares) und Vorzugsaktien (preferred shares) zusammengezogen sind,
erstreckt sich bis zum 1. September 1903 und begreift in Ergänzung
der früheren Angaben jetzt überall die Bonds-Emissionen — insoweit
zu ermitteln — ein, die hier dem Nominalkapital zugezählt sind. In
einem einzigen Fall — „United States Steel Corporation“ — sind Aktien
und Bonds gesondert aufgeführt. Kanadische und mexikanische Trusts
mit dem Geschäftssitz in der Union sind nicht berücksichtigt, Konsoli
dierungen von Eisenbahnen nur mit dem Merger der „Northern Secu
rities Co.“ Die „United States Shipbuilding Co.“, über die zur Zeit der
Konkurs verhängt ist, wurde selbstverständlich nicht mehr mit auf
geführt. Im Süden und Westen des Landes existieren noch einzelne
kleinere Trusts bezw. Konsolidationen, über die nähere Angaben nicht
vorliegen. Zu der Übersicht sind die zuverlässigsten amerikanischen
Quellen offizieller wie privater Natur herangezogen. Da aber drüben das
jeweilig in Umlauf befindliche Kapital einzelner Trusts selbst in kurzen
Zwischenräumen außerordentlich schwankt und oft abhängig von der
Möglichkeit ist, Aktien oder Bonds zu plazieren, so ist überall das viel
beständigere Ziffern aufweisende, ursprüngliche Gründungs-Nominalkapital
aufgeführt worden. Trotzdem verbietet sich die bei unseren deutschen
Gesellschaften selbstverständliche Gewähr für die einwandfreie Richtigkeit
aller Angaben. Wurde ich doch, als ich in einigen Zweifelsfällen bei
den maßgebenden Stellen in der Union Rückfrage hielt, noch
während der Drucklegung benachrichtigt, daß sich einzelne Zahlen
wiederum und zum Teil sogar wesentlich verschoben hätten. Immerhin
dürfte die Aufstellung erstmalig eine interessante und in großen Zügen
zutreffende Gesamtliste aller der vielgestaltigen und oft seltsamen
Gewerbszwecken dienenden Gesellschaften darstellen, die auf Grund
ihrer Entstehung und Wirksamkeit als Trustgebilde betrachtet sein
wollen und in der weit überwiegenden Zahl nach der von mir gegebenen
Begriffsbegrenzung auch als solche angesprochen werden dürften. Einzel
firmen sind selbst da, wo die Geschlossenheit ihrer Geschäftsbetriebe
der charakteristischen Wesenheit eines Trusts entsprechen würde, wie
dies bei einzelnen Großbrauereien, Lokomotivfabriken usw. der Fall ist,
nicht mit aufgeführt.