fullscreen: Zur Wertzollfrage

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Reform wäre. Es galt daher, unter Festhaltung der 
Besteuerung nach dem Wert einen zolltechnisch gang 
baren Ausweg zu schaffen. 
In der aus der Finanzkommission des Reichstags 
hervorgegangenen Tabaksteuerunterkommission brachte 
eines ihrer Mitglieder am 13. März 1909 den wäh 
rend der parteipolitischen Tageskämpfe jener Zeit vielum 
strittenen, in seiner vollen Tragweite wohl damals noch 
nicht allgemein erkannten Antrag Nr. 14 (Nr. 994 der 
Reichstagsdrucksachen I. Session 1907/09, S. 86) ein, der die 
für den neuen Wertzollbau bestimmend gewordenen und 
gebliebenen Fundamente und Richtlinien enthielt und 
am 17. März 1909 in der bezeichneten Kommission zur 
Annahme gelangte. 
Wert sollte nun nicht mehr sein, was der Sub 
jektivität eines bremischen oder holländischen Maklers 
oder sonstigen Sachverständigen als Wert erscheint 
oder von einigen etwa an den Grenzübergängen anzu 
stellenden, den Kreisen des Tabakhandels entstammen 
den Fachmännnern als behördlich festgestellter Wert 
erklärt wird. Wert sollte kein Allgemeinbegriff mehr 
sein, kein Abstraktum, keine Konventionsgröße, gescholten 
von dem pessimistischen Kaufmann als künstlich Hochge 
trieben, von optimistischen Marktinteressenten wieder 
um als zu tief liegend. Wert ist Preis und zwar der 
vom Verarbeiter des Rohstoffes gezahlte Preis, denn von 
einer — so lautete die Begründung — festen und ab 
geschlossenen, also von einer dem Zweifel und Streite der
	        
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