Erhöhung des Arbeitswillens und durch Vermehrung der produktiven
Personen.
Als Steuersatz der Lohnproduktionssteuer hatte ich 10 Prozent
der Jahreslohnsumme vorgeschlagen. Das scheint zunächst sehr viel
zu sein und wird von mancher Seite als eine enorme Belastung
dargestellt werden. Der Einwand ist indes unberechtigt; ich habe
schon von jeher die Ueberzeugung gehabt, daß ein Unternehmer, der
z. B. für einen Angestellten 600 M. monatlich bezahlt, auch in der
Lage sein wird, 660 M. zu geben, unter der Voraussetzung natürlich,
daß er seine ihm dadurch erwachsenen Mehrkosten seinerseits mit
einkalkulieren darf. Die Lohnproduktionssteuer ähnelt wegen ihres
Steuersatzes von 10 Prozent dem gegenwärtigen sog. zehnprozentigen
Lohnabzug. Es ist mir denn auch bei Vorbringen meines Steuer
projektes einmal erwidert worden, daß, wenn die Idee der Lohn
produktionssteuer auch richtig sei, doch ein Tausch gegen den jetzigen
zehnprozentigen Steuerabzug kaum nötig sei, denn zahlenmäßig mache
es für den Staat keinen Unterschied, ob er vom Einkommen des
Arbeitnehmers einen Abzug oder auf die Ausgabe des Unternehniers
einen Aufschlag von 10 Prozent erhebe. Gewiß richtig! Wie aber,
wenn uns eines Tages die Erkenntnis kommt, daß 10 Prozent nicht
ausreichen? Dann ist bei dem Steuerabzug die Erhöhung sehr
erschwert, denn wir müssen das Einkommen direkt reduzieren. Neue
Streiks, neue Lohnbewegungen und neue Beunruhigungen des Wirt
schaftslebens wären die Folge. Ganz anders ist das Bild, wenn es
sich um die allmähliche Erhöhung der Lohnproduktionssteuer handeln
sollte; auch diese dürfte nicht ganz reibungslos vor sich gehen,
immer aber praktisch viel leichter durchführbar sein als eine Erhöhung
des Steuerabzuges. Meines Erachtens dürfte dieser recht wesentliche
technische Unterschied schon allein genügen, um die Umwandlung des
zehnprozentigen Steuerabzuges in eine Lohnproduktionssteuer zu
empfehlen.
Ist nun die Lohnproduktionssteuer gerecht? Daß sie allgemein
und gesetzmäßig ist, darüber dürften kaum Zweifel herrschen; sie wird
zwar vom Arbeitgeber entrichtet, aber von allen, Arbeitgebern und
Arbeitnehmern, getragen, eben ähnlich wie die Beiträge der sozialen
Invaliden- und Angestellten-Versicherung. Auch hinsichtlich der Gleich
mäßigkeit der steuerlichen Belastung erfüllt die Lohnproduktionssteuer
den Grundsatz der Gerechtigkeit: Alle Steuerträger werden in gleichem
4'
51