Full text: Wie Deutschland seine Schulden bezahlen kann!

Erhöhung des Arbeitswillens und durch Vermehrung der produktiven 
Personen. 
Als Steuersatz der Lohnproduktionssteuer hatte ich 10 Prozent 
der Jahreslohnsumme vorgeschlagen. Das scheint zunächst sehr viel 
zu sein und wird von mancher Seite als eine enorme Belastung 
dargestellt werden. Der Einwand ist indes unberechtigt; ich habe 
schon von jeher die Ueberzeugung gehabt, daß ein Unternehmer, der 
z. B. für einen Angestellten 600 M. monatlich bezahlt, auch in der 
Lage sein wird, 660 M. zu geben, unter der Voraussetzung natürlich, 
daß er seine ihm dadurch erwachsenen Mehrkosten seinerseits mit 
einkalkulieren darf. Die Lohnproduktionssteuer ähnelt wegen ihres 
Steuersatzes von 10 Prozent dem gegenwärtigen sog. zehnprozentigen 
Lohnabzug. Es ist mir denn auch bei Vorbringen meines Steuer 
projektes einmal erwidert worden, daß, wenn die Idee der Lohn 
produktionssteuer auch richtig sei, doch ein Tausch gegen den jetzigen 
zehnprozentigen Steuerabzug kaum nötig sei, denn zahlenmäßig mache 
es für den Staat keinen Unterschied, ob er vom Einkommen des 
Arbeitnehmers einen Abzug oder auf die Ausgabe des Unternehniers 
einen Aufschlag von 10 Prozent erhebe. Gewiß richtig! Wie aber, 
wenn uns eines Tages die Erkenntnis kommt, daß 10 Prozent nicht 
ausreichen? Dann ist bei dem Steuerabzug die Erhöhung sehr 
erschwert, denn wir müssen das Einkommen direkt reduzieren. Neue 
Streiks, neue Lohnbewegungen und neue Beunruhigungen des Wirt 
schaftslebens wären die Folge. Ganz anders ist das Bild, wenn es 
sich um die allmähliche Erhöhung der Lohnproduktionssteuer handeln 
sollte; auch diese dürfte nicht ganz reibungslos vor sich gehen, 
immer aber praktisch viel leichter durchführbar sein als eine Erhöhung 
des Steuerabzuges. Meines Erachtens dürfte dieser recht wesentliche 
technische Unterschied schon allein genügen, um die Umwandlung des 
zehnprozentigen Steuerabzuges in eine Lohnproduktionssteuer zu 
empfehlen. 
Ist nun die Lohnproduktionssteuer gerecht? Daß sie allgemein 
und gesetzmäßig ist, darüber dürften kaum Zweifel herrschen; sie wird 
zwar vom Arbeitgeber entrichtet, aber von allen, Arbeitgebern und 
Arbeitnehmern, getragen, eben ähnlich wie die Beiträge der sozialen 
Invaliden- und Angestellten-Versicherung. Auch hinsichtlich der Gleich 
mäßigkeit der steuerlichen Belastung erfüllt die Lohnproduktionssteuer 
den Grundsatz der Gerechtigkeit: Alle Steuerträger werden in gleichem 
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