Full text: Die Entwickelung der eingetragenen Genossenschaften in Preussen während des letzten Jahrzehnts

von je 100 Mitgliedern entfielen 
Westpreußen auch eine Abnahme der Genossenschaftsmitglieder 
zu verzeichnen. In allen übrigen Provinzen ist eine erhebliche 
Zunahme zu bemerken. Die Neuwiedei 1 Genossenschaften sind 
gegen das Jahr 1899 im Durchschnitt in den Provinzen 
Brandenburg, Sachsen und Hessen-Nassau zurückgeblieben. 
Westfalen hat gar keine Neuwieder Genossenschaften. 
Die Tabelle IV des Tabellenwerkes gibt Aufschluß über 
die Haftpflichtart der den drei großen Verbandsgruppen ange 
schlossenen Genossenschaften. 
Die Genossenschaften mit unbeschränkter Haftpflicht 
herrschen sowohl in dem Schulze-Delitzsehen Verbände, wie 
auch in dem Reichsverbande und in dem Neuwieder Verbände 
vor. bei Neuwied fast ausschließlich, wie sich das aus der 
geschichtlichen Entwickelung . und den grundsätzlichen An 
schauungen in diesen Verbänden ergibt; indessen ist die 
beschränkte Haftpflicht auch in diese Genossenschaftskreise 
immer mehr eingedrungen, selbst bei dem Neuwieder Verbände. 
In allen übrigen Verbänden zusammen überwiegt die Form 
der beschränkten Haftpflicht. 
Bei Unterscheidung der Haftpflichtart zeigt sich auch in 
der durchschnittlichen Stärke der Genossenschaften in neuester 
Zeit eine bemerkenswerte Verschiedenheit der Verbände. 
Bei Fortlassung der Form der unbeschränkten Nachsehußpflicht 
betrug die durchschnittliche Mitgliederzahl , 
der 
. Genossenschaften 
I. den Sclmlze-Delitzschen Unterver 
bänden 
II. den Provinzial-Verbänden des Reichs- 
verbandes der deutschen landw. Gen. 
III. dem Gcneralv'erband ländlicher J 1399 
Genossenschaften (Neuwied) t 1904 
i: 
c 
899 
904 
899 
9°4 
m. u. H. 
m. b. H 
472 
570 
504 
484 
66 
65 
87, 
77 
79 
78 
93 
120; 
auf 
bänden 
II. den Provinzial-Verbänden des Reichs- f 1899 68,97 
Verbandes der deutschen landw. Gen. 1 1 
III. dem Generalverband ländlicher f 1 
Genossenschaften (Neuwied) I 1 
Auch die Höhe der Haftpflicht der Mitglieder bei den 
Genossenschaften mit beschränkter Haftpflicht ist in den 
! Verbänden sehr verschieden. Es betrug 
Genossenschaften 
m. n. H. m. b. H. 
1 899 
51,96 
47,67 
I9°4 
51,08 
48,57 
1899 
68,97 
27,32 
1904 
70,53 
27,20 
1899 
96,67 
3,26 
1904 
90,96 
8,97. 
in 
die 
Gesamt- 
die Zahl 
der 
die durch 
schnittliche 
Haftsumme 
liaftsumme 
Geschäfts 
für den Ge 
1 I. 
den Schulze-Delitzschen (1899 
M 
50 525 645 
anteile 
schäftsanteil 
Jl 
Unterverbänden .... U904 
80 132 197 
245 077 
327 
II. 
den Provinzial-Verbän- fis99 
55 791 550 
. 
dendesReichsverbandes 11904 
111 779 281 
440 813 
254 
III. 
dem Generalverband ) 1399 
2 711 360 
ländl. Gen. (Neuwied) I1904 
13 989 370 
61910 
226. 
Die Verbände unterscheiden sich, was den Gegenstand 
des Unternehmens der ihnen angehörigen Genossenschaften 
anlangt, bekanntlich sehr von einander. Schon dadurch er 
klären sich die Unterschiede in der Haftsumme für den Ge 
schäftsanteil und auch in der Mitgliederzahl. Da ferner die 
grundsätzlichen Anschauungen und die Praxis bei ihnen z. T. 
erheblich von einander abweichen, liegt darin ein weiterer Grund 
für die vorgeführten Verschiedenheiten, die eben deshalb in 
ihrer Art recht kennzeichnend für die Verbände sind. 
III. Abstufung“ der Geschäftsanteile bei den preussischen Genossenschaften 
am 1. Januar 1904. 
1. Abstufung der Geschäftsanteile nach der Haftpfiichtart 
der Genossenschaften, 
Die Geschäftsanteile sind aus wirtschaftlichen Gründen 
eine sehr wichtige Seite der genossenschaftlichen Einrichtungen, 
und die Statistik darüber hat einen besonderen genossenschafts- 
politischen Wert. Aber weil die Höhe der Geschäftsanteile 
nicht für alle Gegenstände genossenschaftlicher Unternehmung ; 
von gleicher Wichtigkeit ist, in manchen Fällen sogar hinter 
der Bedeutung anderer Bedingungen erheblich zurücktritt, ist, 
die statistische Nachweisung der Abstufung der Geschäfts 
anteile nicht bloß für die Gesamtheit der Genossenschaften, 
sondern auch mit Unterscheidung nach dem Gegenstände des ; 
Unternehmens zu geben. Demgemäß ist die Auszählung der I 
Höhe der Geschäftsanteile nach beiden Richtungen erfolgt. 
Das Ergebnis ist in der Tabelle V des Tabellenwerkes nieder 
gelegt. 
Die Höhe des Geschäftsanteils schwankt bei der Gesamt- i 
heit der preußischen Genossenschaften zwischen 0,io Jl und 
20 000 Jl. Sie ist in 86 verschiedenen Beträgen festgesetzt. 
Bei einer Genossenschaft war die Höhe des Geschäftsanteils 
unbestimmt; ihre Auflösung wurde vorbereitet. Am meisten 
besetzt ist der Geschäftsanteil von 10 Jl mit 3 051 Genossen 
schaften. 
Die umstehende Tabelle 7 veranschaulicht, welche Ge 
schäftsanteile bei den preußischen Genossenschaften am meisten 
vertreten sind. 
In der Vorspalte der Tabelle 7 sind nur die Geschäfts 
anteile aufgeführt, die von mehr als 100 Genossenschaften 
festgesetzt sind. 
Bei der Gesamtheit der Genossenschaften sind am i 
meisten beliebt (d.b. stehen an 1. bis 3. Stelle) die Geschäftsanteile: ! 
10.« (3051 Gen.). 100 Jl (1422 Gen.) und 5 Jl (13.70 Gen.). 
Das gleiche Stufenverhältnis ist auch bei den Genossenschaften 
mit unbeschränkter Haftpflicht vertreten. Bei den Genossen 
schaften mit beschränkter Haftpflicht stehen an 1. bis 3. Stelle 
die Geschäftsanteile: 5 Jl (467 Gen.), 100 Jl (456 Gen.) und 
10 JL (436 Gen.). Bei den Genossenschaften mit unbeschränkter 
Nachschußpflicht sind in den ersten 3 Stellen besetzt die Ge 
schäftsanteile: 10 Jl (21 Gen.), 100 M (21 Gen.) und 20 Jl 
(17 Gen.). 
Die Auszählung der Genossenschaften nach Geschäfts 
anteilsgruppen gibt ein besonders lehrreiches Bild; sie ist in 
der umstehenden Tabelle 8 gegeben. 
Die obere Grenze jeder Gruppe und die auf runde 
Beträge bemessenen Geschäftsanteilsätze sind in der Regel 
besonders stark besetzt, die untere Grenze dagegen besonders 
schwach; das aus der unteren und oberen Grenze jeder Gruppe 
gebildete Mittel darf deshalb nicht etwa als durchschnittlicher 
Geschäftsanteil angesehen werden, was hier ausdrücklich her 
vorgehoben wird. 
Der Zahl der Genossenschaften und Mitglieder nach ist 
die stärkstbesetzte Gruppe der Geschäftsanteile die von über 
5 —10 Jl; es gehören zu ihr 25,ie v. H. der Genossenschaften 
und 19,09 v. H. der Mitglieder; zur nächst niedrigen Stufe 
von über 2 — 5 Jl gehören ferner 19,56 v. H. der Genossen 
schaften und 12,63 v. H. der Mitglieder. Nimmt man die beiden 
niedrigsten Stufen bis zu 2 Jl hinzu, so zeigt sieb, daß nahezu 
die Hälfte aller Genossenschaften, nämlich 49,si v. H.. auf der 
Grundlage der niedrigen Geschäftsanteile bis zu 10 M errichtet 
und daß an ihnen 36,io v. H. aller Mitglieder beteiligt sind. 
In der Stufe von über 10 — 20 M finden sieb 6,u v. H. der 
Genossenschaften und 9.so v. H. der Mitglieder. Den mittleren 
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