Full text : Die Entwickelung der eingetragenen Genossenschaften in Preussen während des letzten Jahrzehnts

Es  entfielen

Im  Entwickelungsgange  des  preußischen  Genossenschaftswesens ­
  sind  vier  Zeitabschnitte  deutlich  erkennbar:
Der  1.  Abschnitt  umfaßt  die  genossenschaftsgesetzlose
Zeit  bis  zum  Jahre  i  g66.
Der  2.  Abschnitt  beginnt  mit  dem  Jahre  1867  und  endet
ig88.  Die  Genossenschaftsgründungen  aus  dieser  Zeit  sind
unter  der  Herrschaft  des  preußischen  Genossenschaftsgesetzes
vom  27.  Mai  1867  (bezw.  des  Bundesgesetzes  vom  4.  Juli  isös)
erfolgt.
Der  3.  Abschnitt  wird  begrenzt  durch  den  Erlaß  des
Beichsgesetzes  vom  1.  Mai  18  89  und  erstreckt  sich  bis  zum
Jahre  1894?  d.  h.  bis  zur  Begründung  der  Preußischen  Central-Genossenschafts-liasse
  im  Jahre  1395.
Der  4.  und  letzte  Abschnitt  beginnt  mit  dem  Jahre  1895,
d.  h.  mit  dem  Jahre,  in  dem  die  genannte  genossenschaftliche
Geld-  und  Kreditanstalt  von  Staats  wegen  begründet  wurde
und  in  Tätigkeit  trat.
Wie  sich  die  am  1.  Januar  1904  vorhandenen  eingetragenen
Genossenschaften  auf  die  vorgenannten  vier  Zeitabschnitte  im
Königreich  Preußen  sowohl  wie  in  den  einzelnen  Provinzen  verteilen, ­
  wird  in  nebenstehender  Tabelle  13  zur  Anschauung  gebracht. ­
  Der  Aufschwung  des  Genossenschaftswesens  im  4.  Zeitabschnitte ­
  wird  in  dem  oben  (Seite  4)  schon  besprochenen
Umfange  im  Zusammenhänge  stehen  mit  dem  belebenden  Einflüsse, ­
  den  die  Errichtung  der  Preußischen  Central-Genossenschafts-Kasse
  auf  die  Entwickelung  des  preußischen  Genossenschaftswesens ­
  ausgeübt  hat.  Man  wolle  sich  das  dort  Gesagte
vergegenwärtigen.
Zuallernächst  drängt  sicli  bei  Betrachtung  der  Tabelle  VIII
des  Tabellenweikes  und  der  Tabelle  13  die  Frage  auf,
wie  weit  wohl  das  Alter  der  Genossenschaften  der  verschiedenen ­
  Haftpflichtarten  auf  die  Mitgliederzahl  einwirkt,
wobei  die  schon  berührte  Tatsache,  daß  die  beschränkte  Haftpflicht ­
  erst  1889  eingeführt  ist,  beachtet  werden  muß;  die
vor  1889  gegründeten  324  Genossenschaften  mit  beschränkter
Haftpflicht  sind  solche,  die  sich  nachträglich  aus  einer  anderen
Haftpflichtform  in  diese  umgewandelt  haben;  sie  zählen  den
stattlichen  Mitgliederbestand  von  273  795.  —  Von  vornherein
ist  es  wahrscheinlich,  daß  die  älteren  Genossenschaften  die
größte  Mitgliederzahl  haben;  im  gleichen  Sinne  dürfte  man
auch  erwarten,  daß  die  ältere  Haftpflichtform  ebenso  den
größeren  Mitgliederstand  aufweisen  würde.  Die  Beziehung
zwischen  dem  Alter  der  Genossenschaften  und  dem  Gegen-  |
Stande  des  Unternehmens  wird  im  folgenden  Unterabschnitte  j
behandelt.  Die  aus  der  Tabelle  13  errechneten  Durchschnitts-  j
zahlen  für  den  Mitgliederbestand  stellen  sich,  wie  folgt:  j
Mitglieder  zählten  die  Genossenschaften  durchschnittlich

Gründungsjahren

im  ganzen

m.  u.  H.

m.  b.  H.

1.

bis  einschließlich  1866

731

564

1  144  i

o

1367  bis  einschließlich

1888  ■

294

994

683  !

3.

>889  „

1 894  •

160

112

264

4.

I S95  i.

1903

95

75

122.

Dies  Rechnungsergebnis  spricht  dafür,  daß  gerade  besonders  |
große  und  gefestigte  Genossenschaften  aus  der  Zeit  vor  1889
die  beschränkte  Haftpflichtform  angenommen  oder  sich  bis
zum  Zählungstage  besonders  stark  entwickelt  haben.  'Die
gleichalterigen,  allerdings  viel  zahlreicheren  Genossenschaften
mit  unbeschränkter  Haftpflicht  zeigen  einen  viel  schwächeren
Durchschnitts-Mitgliederbestand.
Für  die  Genossenschaften  mit  beschränkter  Haftpflicht
läßt  sich  auch  die  durchschnittliche  Anzahl  der  Geschäftsanteile ­
  für  einen  Genossen  und  die  durchschnittliche  Haftsumme ­
  für  einen  Geschäftsanteil  nach  den  vier  Altersgruppen
berechnen;  das  ergibt  nachstehende  Verhältniszahlen:

durchschnittl.  durchschnittl.
bei  den  Genossensch.  m.  b.  H.  Geschäft&anteile  Haftsumme  (mJl)

aus  den  Griindungsjabren

auf  einen
Genossen

auf  einen/
Geschäftsanteil

1.  bis  einschließlich  is66

.  .  .

1,21

470

2.  1867  bis  einschließlich

OO
OO
OO

1,13

223

3.  1889

189+

1,62

209

4-  1895

1903

2,02

186.

Die  ältesten  Genossenschaften,  die  der  1.  und  2.  Gruppe,
haben  zwar  weniger  Geschäftsanteile  auf  einen.  Genossen,
aber  eine-höhere  Haftsumme  auf  den  Geschäftsanteil  als  die
der  3.  und  4.  Gruppe;  in  den  jüngsten,  seit  1895  errichteten
Genossenschaften  tritt  dagegen  eine  stärkere  Neigung,  weitere
Geschäftsanteile  zuzulassen  und  zu  erwerben,  hervor;  allerdings ­
  ist  die  Haftsumme  dafür  im  Durchschnitte  auch  niedrig
angesetzt.  Wenn  man  will,  und  das  wird  wohl  berechtigt
sein,  kann  man  aus  den  obigen  Verhältniszahlen  für  die
jüngsten  Genossenschaften  im  Vergleiche  mit  denen  für  die
älteren  und  ältesten  ablesen,  daß  sich  die  genossenschaftspolitische ­
  Richtung  in  der  neuesten  Zeit  wesentlich  geändert
hat  und  sich  von  der  der  älteren  Genossenschaften  stark
unterscheidet.  Darauf  wird  bei  der  Betrachtung  des  Gründungsjahres ­
  in  Verbindung  mit  dem  Gegenstände  des  Unternehmens ­
  noch  zurückzukommen  sein.
Nach  der  Einführung  der  beschränkten  Haftpflicht  bei
den  eingetragenen  Erwerbs-  und  Wirtschaftsgenossenschaften
fand  sie  rasche  Verbreitung  und  wird  heute  bei  Neugründungen ­
  mehr  und  mehr  bevorzugt.  Seit  dem  Jahre  1901
überwiegen  die  Gründungen  von  Genossenschaften  mit  b  e  -
schränkter  Haftpflicht  die  von  Genossenschaften  mit
unbeschränkter  Haftpflicht  um  ein  beträchtliches.  Bis
dahin  war  das  Umgekehrte  der  Fall.  Von  den  am  1.  Januar
1904.  vorhandenen  Genossenschaften  —  einzelne  Übergänge
von  der  einen  Haftpflichtart  zur  anderen  inbegriffen  —  wurden

gegründet
im  Jahre

Gen.
Gen.

m.  u.  H.
mit  Mitgl.

Gen.
Gen.

m.  b.  H.
mit  Mitgl.

1889

221

24175

56

.19  276

189°

ISO

20  462

81

32  349

1891  :  •  •  •

193

21  007

105

23  949

1892

205

25  049

127

37  549

1893

204

26  000

126

27  841

1894

329

33  122

105

17  363

1895

914

86  877

171

22  642

I89 6

750

67  759

265

37  530

1897

720

59  615

378

49  246

1898

466

36  0S1

324

52  577

1899  •

396

31  191

257

42  564

1900

478

30  976

461

67  704

1901  ‘

479

26  146

635

66  870

1902

419

22  595

631

66  314

I9°3

378

13  457

575

44  945

zusammen  .  .

6  332

524  512

4  297

608  719.

Welch  starken

Wandel  die  Neigung

der  Bevölkerung  für

die  eine  oder  die

andere

Haftpflichtart

erfahren

hat,  kann

man  aus  nachstehenden  Verhältniszahlen  ablesen:  Unter  je  100
neu  entstandenen  Genossenschaften  der  beiden  Haftpflichtarten
bezw.  von  je  100  ihrer  derzeitigen  Mitglieder  entfielen  auf

Gen.  m.

u.  H.

Gen.  m.

b.  H.

Gen.

Mitgl.

Gen.

Mitgl.

1 895

84

79

16

21

1900

51

■  31

49

69

1903  (Ende)  .  .  .

40

23

60

77.

Die  Genossenschaften,  die  vor  dem  Jahre  1889  gegründet
sind  und  sich  seitdem  der  beschränkten  Haftpflicht  zugewandt
haben,  werden  für  die  am  1.  Januar  1904  bestehenden
Genossenschaften  nach  den  einzelnen  Gründungsjahren  in
nachfolgenden  Zahlen  ersichtlich  gemacht,  und  zwar  unter
[Fortsetzung  des  Textes  auf  Seite  50.)
            
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