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Bei der Neuordnung wäre die Zentralverwaltung auf die
Geschäfte zu beschränken, die unbedingt für das gesamte Reichsgebiet von
einer Stelle aus geleitet werden müssen. Das wäre im wesentlichen vor
allem die Finanzwirtschaft, allgemeine Regelungen und Vorschriften in
Verwaltung, Betrieb sowie den technischen Dienstzweigen, endlich Herstellung
des Einvernehmens in Einzelfällen, die das erforderlich
machen.
Die Betriebsverwaltung wäre zu dezentralisieren.
Hierbei ist ein Übergang von Geschäften der Zentralstelle
etwa an Direktionen der heutigen preußischen Art nicht tunlich,
wenigstens nicht in größerem Umfange. Dafür wäre deren Umfang zu
klein. Vielmehr ist es an der Zeit, die Wirtschaftsgebiete, die
sich im deutschen Verkehrsleben deutlich abzeichnen,
auch zu entsprechenden Verwaltungsbezirken z u -
s a m m e n z u f a's s e n. Ein Beispiel wäre das rheinisch-westfälische
Wirtschaftsgebiet einschließlich der Saar und des Verkehrs mit dem verlorenen
Erzgebiete in Lothringen (des sogenannten Ruhr—Mosel-Verkehrs).
Für je ein solches Wirtschaftsgebiet wäre eine Generaldireklion zu
bilden. Ihr läge die Regelung des Betriebes sowie die Disposition über
Personal und Material im großen ob. Sehr wichtig ist auch die Forderung,
diese großen Außenverwaltungen in der Feststellung von Bauplänen
und in der Wirtschaftsführung möglichst selbständig zu stellen.
Auf diesem Wege würden die schweren Mißstände vermieden, daß Baupläne
so viele Instanzen zu durchlaufen haben, daß sie veraltet sind,
bevor sie dem Betriebe übergeben werden. Ersparte Mittel
würden der Generaldirektion zu freier Verfügung bleiben, damit
nicht vermeidbare Ausgaben geleistet werden, nur weil sie einmal
bewilligt sind. Darüber hinaus würde die Generaldirektion über
bedeutende Dispositionsfonds verfügen, damit sich die Wirtschaftsführung
den jeweiligen Verkehrsbedürfnissen und der Verkehrslage
anpassen kann. Man kann nur dann wirtschaftlich
arbeiten, wenn man unter eigener Verantwortung
handelt. In der Generaldirektion würde auch die
praktische Handhabung der T a r i f p o l i t i k zusammengefaßt, bezüglich
deren sie eine eigene selbständige Verantwortung in bestimmten
Grenzen erhält. Damit würde der jetzige, durch vielköpfige Konferenzen
und umständliche Berichterstattung erschwerte Geschäftsgang wesentlich
vereinfacht. Das wird namentlich für die schweren Wirtschaftskämpfe,
die uns bevorstehen, von Bedeutung sein. In Personal- und Beschwerdesachen
wird die Generaldirektion der Regel nach die letzte Instanz sein
können. Wir werden uns in Deutschland, wie so vieles, auch den
Jnstanzenluxus endlich abgewöhnen müssen.