Full text : Die Reichseisenbahnen

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Bei  der  Neuordnung  wäre  die  Zentralverwaltung  auf  die
Geschäfte  zu  beschränken,  die  unbedingt  für  das  gesamte  Reichsgebiet  von
einer  Stelle  aus  geleitet  werden  müssen.  Das  wäre  im  wesentlichen  vor
allem  die  Finanzwirtschaft,  allgemeine  Regelungen  und  Vorschriften  in
Verwaltung,  Betrieb  sowie  den  technischen  Dienstzweigen,  endlich  Herstellung ­
  des  Einvernehmens  in  Einzelfällen,  die  das  erforderlich
machen.
Die  Betriebsverwaltung  wäre  zu  dezentralisieren. ­
  Hierbei  ist  ein  Übergang  von  Geschäften  der  Zentralstelle
etwa  an  Direktionen  der  heutigen  preußischen  Art  nicht  tunlich,
wenigstens  nicht  in  größerem  Umfange.  Dafür  wäre  deren  Umfang  zu
klein.  Vielmehr  ist  es  an  der  Zeit,  die  Wirtschaftsgebiete,  die
sich  im  deutschen  Verkehrsleben  deutlich  abzeichnen,
auch  zu  entsprechenden  Verwaltungsbezirken  z  u  -
s  a  m  m  e  n  z  u  f  a's  s  e  n.  Ein  Beispiel  wäre  das  rheinisch-westfälische
Wirtschaftsgebiet  einschließlich  der  Saar  und  des  Verkehrs  mit  dem  verlorenen ­
  Erzgebiete  in  Lothringen  (des  sogenannten  Ruhr—Mosel-Verkehrs).

Für  je  ein  solches  Wirtschaftsgebiet  wäre  eine  Generaldireklion  zu
bilden.  Ihr  läge  die  Regelung  des  Betriebes  sowie  die  Disposition  über
Personal  und  Material  im  großen  ob.  Sehr  wichtig  ist  auch  die  Forderung, ­
  diese  großen  Außenverwaltungen  in  der  Feststellung  von  Bauplänen ­
  und  in  der  Wirtschaftsführung  möglichst  selbständig  zu  stellen.
Auf  diesem  Wege  würden  die  schweren  Mißstände  vermieden,  daß  Baupläne ­
  so  viele  Instanzen  zu  durchlaufen  haben,  daß  sie  veraltet  sind,
bevor  sie  dem  Betriebe  übergeben  werden.  Ersparte  Mittel
würden  der  Generaldirektion  zu  freier  Verfügung  bleiben,  damit
nicht  vermeidbare  Ausgaben  geleistet  werden,  nur  weil  sie  einmal
bewilligt  sind.  Darüber  hinaus  würde  die  Generaldirektion  über
bedeutende  Dispositionsfonds  verfügen,  damit  sich  die  Wirtschaftsführung ­
  den  jeweiligen  Verkehrsbedürfnissen  und  der  Verkehrslage ­
  anpassen  kann.  Man  kann  nur  dann  wirtschaftlich ­
  arbeiten,  wenn  man  unter  eigener  Verantwortung ­
  handelt.  In  der  Generaldirektion  würde  auch  die
praktische  Handhabung  der  T  a  r  i  f  p  o  l  i  t  i  k  zusammengefaßt,  bezüglich ­
  deren  sie  eine  eigene  selbständige  Verantwortung  in  bestimmten
Grenzen  erhält.  Damit  würde  der  jetzige,  durch  vielköpfige  Konferenzen
und  umständliche  Berichterstattung  erschwerte  Geschäftsgang  wesentlich
vereinfacht.  Das  wird  namentlich  für  die  schweren  Wirtschaftskämpfe,
die  uns  bevorstehen,  von  Bedeutung  sein.  In  Personal-  und  Beschwerdesachen ­
  wird  die  Generaldirektion  der  Regel  nach  die  letzte  Instanz  sein
können.  Wir  werden  uns  in  Deutschland,  wie  so  vieles,  auch  den
Jnstanzenluxus  endlich  abgewöhnen  müssen.
            
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