Full text : Die englische Agrarenquete von 1913

Zweites  Kapitel.  Das  Behausungsproblem.

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Lohnerhöhung,  wie  unumgänglich,  nicht  allein  vom  Pächter  getragen
werden,  sondern  der  Landbesitzer  muß  daran  partizipieren,  und  zwar
von  Rechts  wegen,  nach  Entscheidung  des  oben  vorgeschlagenen  Gerichtshofes. ­

Das  gesamte  Pachtauskommen  in  England  und  Wales  ist  rund  500000000  Mk.
„  „  Einkommen  der  erwachsenen  Arbeiter  rund  .  .  400000000  „
Um  dieses  Einkommen  auf  ltz  s  zu  erhöhen,  wären  erforderlich  weitere  12000000  „
„  „  „  20  s  „  „  „  „  40000000  „
„  „  „  „  221/üs  „  „  „  „  94000000  „
So  interessant  diese  summarische  Gegenüberstellung  ist,  so  wenig
besagt  sie  für  den  einzelnen  Fall,  denn  an  der  einen  Stelle  gäbe
es  kaum  eine  Veränderung,  an  der  anderen  enorme  Zuschläge.  Deshalb ­
  wurden  in  jeder  Grafschaft  Stichproben  gemacht  und  für  eine  Anzahl ­
  von  Farmern  (übers  ganze  Land  500)  die  genaue  Pacht  einerseits, ­
  die  genauen  Löhne  andererseits  ermittelt.  Dies  ergab,  daß  unter
der  Fiktion,  daß  der  Grundeigentüüier  die  Hälfte  der  Lohnerhöhung
übernehmen  müsse,  zur  Folge  haben  würde:  eine  Erhöhung  des  Lohnes
auf  18  s  eine  Pachtermäßigung  von  mindestes  0,8  %,  höchstens  3,9  °/o,
20  s  „  „  „  2,6°/°,  „  U,1°/°,
„  22V.b,  „  „  „  5,4%,  „  22,3%.
Dies  würde  sich  in  der  Praxis  natürlich  jeweils  variieren,  je  nachdem ­
  die  betreffende  Farm  verhältnismäßig  billig  oder  teuer  verpachtet
ist;  im  ersteren  Falle  würde  auf  den  Grundbesitzer  bei  normaler  Einstellung ­
  weniger,  im  letzteren  mehr  entfallen.

Zweites  Kapitel.  Das  Behanftmasproblem.
Seit  mehr  als  60  Jahren  macht  die  Gesetzgebung  periodische  Versuche, ­
  des  Wohnproblems  Herr  zu  werden.  Zwischen  1851  und  1890
wurden  siebzehn  Gesetze  gemacht,  1890  das  letzte;  darauf  basiert  das
heutige  Recht.  Die  1875—1907  geschaffenen  „Öffentlichen  Gesundheitsgesetze" ­
  trugen  ein  gut  Teil  zur  Verbesserung  verfallender  Wohnungen
bei;  jetzt  wirkt  daran  auch  mit  dem  Housing  and  Town  Planing  Act
von  1909.
Das  Behausungsgesetz  von  1890  hat  wenig  zur  Verbesserung  der
Wohnverhältniffe  auf  dem  Lande  beigetragen;  ein  1906  ernannter  Prüfungsausschuß ­
  behauptete,  daß  die  meisten  ländlichen  Bezirksausschüsse
(District  Councils)  nichts  damit  zu  machen  gewußt  hätten.  Dieses
            
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