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Erster Teil.
üblich. Der Arbeiter mit einer Dienstwohnung ist doppelt gebunden.
Der Arbeitgeber kann ihn gleichzeitig aus Arbeit und Heim entlassen,
und zwar mit 8 tägiger Kündigung. Der Arbeiter wagt daher oft
nicht, höheren Lohn oder Reparaturen zu verlangen, teilzunehmen
an den Wahlen, oder selbst um ein 8mall Holding oder Allotment
sich zu bewerben.
Die Dienstwohnung hemmt nicht allein die Freiheit des Arbeiters,
sondern auch die von Frau und Kindern, da der Sohn oft verpflichtet
ist, neben dem Vater zu arbeiten. Da der Farmer die Dienstwohnung
für seine jeweiligen Arbeiter benötigt, werden oft alte Leute nach
langer Arbeitszeit hinausgesetzt.
Bedeutsamerweise hat unter anderen Lord Jslington seinen Ver
walter dahin instruiert, die Cottage« auf seinen Gütern nicht an die
Farmer, sondern direkt an die Arbeiter zu vermieten. Mancher Arbeiter
zahlt bei niedrigem Lohn lieber die ortsübliche Miete, als daß er eine
ihn in seiner Freiheit beschränkende freie Wohnung genießt. Jedoch zwingt
die schon besprochene allgemeine Knappheit der Cottage« Tausende, in
der Gebundenheit zu verharren. Jesse Collings empsiehlt deshalb eine
gesetzliche Kündigung von drei Monaten für beide Parteien einzuführen.
Aus allem Bisherigen geht hervor, daß der Neubau der so dringend
benötigten großen Anzahl von Cottage« eine bedeutende Steigerung der
Freiheit des Arbeiters mit sich bringen würde. Wir schlagen vor, daß
alle Cottage« im Mietswerte bis zu 200 Mk. einer sechsmonatlichen
Kündigungsfrist unterliegen sollen, ausgenommen bei mutwilliger Be
schädigung der Wohnung oder rückständiger Miete. Das Einbegreifen
der Cottage« in die Farmpacht sollte gesetzlich verboten werden x )..
J ) Wenn der Farmer nicht mehr den für Viehpflege, die Pferdearbeit und
Anderes nötigen Familien Wohnungen anzubieten hat, hängt er mit der Deckung
seines Arbeitsbedarfes völlig in der Luft. Eine solche Vorschrift wurde wahr
scheinlich einer Entwertung der Pachtungen gleichkommen. Ist in der Tat aus
der Knappheit der ländlichen Wohnungen eine Notlage der Arbeiter herzuleiten,
so möge die Regierung nur ihre Prophezeiung wahr machen, in den nächsten
Jahren für den Bau von 120000 neuen Arbeiterhäuschen zu sorgen. Dann hat
ja wohl jeder Arbeiter die Wahl, ob er in der ihm angebotenen Dienstwohnung
oder in die von der Lokalbehörde mit Staatsunterstützung gebaute „unabhängige"
Mietwohnung ziehen will.