Drittes Kapitel. Small Holdings.
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Es scheint uns, daß der zukünftige Fortschritt des Dorflebens
mehr von einer tatkräftigen Lokalbehörde als von einer noch so um
sichtigen Zentralverwaltung abhängig ist. Der Landwirtschaftsminister
sollte einen finanziellen Druck auf die Grafschaftsbehörden ausüben
können. Zurzeit kann er ihr nur eine Anweisung zugehen lassen und
falls sie nicht ausgeführt wird, selbst handeln. Wenn er über Staats-
darlehne verfügte, so könnte er damit jeden wünschenswerten Druck
ausüben.
Ein Teil der Small Holdings konnte aus den Kronländereien
und aus deren Fonds geschaffen werden.
Die Institution der Small Holdings wurde zum Teil für Seute
mit kleinem Nebenverdienst, zum Teil für solche, die allein davon leben
wollen, geschaffen. Im letzteren Fall ist es wünschenswert, daß sie kolonien
artig zusammengelegt werden, um von genossenschaftlichem Zusammen
schluß, Transparterleichterungen u. a. zu profitieren. Dies ermöglicht
sich öfters, wenn eine große Farm angekauft wird; die Möglichkeiten
würden noch erweitert werden, wenn auch im Anschluß daran gelegene
Kronländereien einbezogen würden, und dies möglichst an vielen Stellen
über größere Flächen in allen Teilen des Landes.
Nur dadurch, daß die Besitzer von Grund und Boden gesetzlich
gezwungen worden sind, ihn zu einem vernünftigen Preise herzugeben,
ist die Erweiterung der Small Holding-Bewegung überhaupt möglich
geworden.
Unsere Nachforschungen ergeben, daß es nicht genügt, Grund und
Boden zu beschaffen, die Bewegung bedarf auch fortgesetzter Förderung.
Sehr vielen Arbeitern fehlt es am nötigen Kapital. Ferner ist mehr
Kooperation und eine bessere technische Ausbildung vonnöten. Weiter
hin müßten vielfach, um das Land für Small Holdings geeignet zu
machen, bessere Transportgelegenheiten geschaffen werden. Außerdem
fehlt dem unternehmungslustigen Arbeiter noch angemessene Gelegenheit,
sich Kredit zu beschaffen. Ohne Berücksichtigung dieser vielen Punkte
wird es den Small Holdings niemals gelingen, den Platz, den die
moderne Entwicklung erheischt, im Staatshaushalt zu erringen.