Full text : Die englische Agrarenquete von 1913

Nachwort.

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beteiligen  will,  gewährt  werden.  Sollten  sie  noch  nicht  genügen, ­
  so  müßten  sie,  zumal  in  den  Fällen,  wo  die  Regelung  der
öffentlich-rechtlichen  Verhältnisse  besonders  große  Opfer  erfordert,  noch
verstärkt  werden.  Der  Nutzen,  der  der  Nation  aus  einer  sich  über
das  ganze  Land,  nicht  wie  bisher  nach  Zufälligkeiten  verstreuten,  sondern
entsprechend  dem  wirtschaftlichen  Bedarf  planmäßig  ausgebreiteten
Arbeiteransiedlung  erwachsen  muß,  würde  selbst  erheblich  höhere  Opfer
seitens  des  Staates  rechtfertigen  —  Opfer,  die  nur  scheinbare  sind,
denn  heute  müssen  an  anderen  Stellen  riesenhafte  Aufwendungen
sozialer  Natur  (Irrenanstalten,  Strafanstalten,  Heilstätten  und  dergleichen) ­
  gemacht  werden,  die  sich  unter  den  angeführten  Voraussetzungen ­
  allmählich  verringern  würden.
Jede  tatsächliche  oder  auch  nur  vermutete  Bindung  vereitelte  bei
unserem  auf  seine  vermeintliche  Freiheit  ängstlich  bedachten  Geschlecht
den  guten  Zweck  der  Neusiedlung  —  sie  muß  von  vornherein  ausgeschlossen ­
  bleiben.  Demzufolge  läßt  sich  aber  auch  niemals  voraussagen, ­
  ob  eine  bestimmte  Arbeitersiedlung  diesem  Gutsbesitzer  oder  jenem
Fabrikanten  oder  keinem  von  beiden  zugute  kommen  wird.  Daraus
folgt  weiter,  daß  die  oben  angeführten  Opfer  auch  niemals  einem
einzelnen  zugenrutet  werden  dürfen.  Sie  müssen  vielmehr  als
in  hohem  Maße  im  Interesse  des  Gemeinwesens,  des
Staates  liegend  auch  aus  öffentlichen  Mitteln  best ­
  ritten  werden.
            
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