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teinnahmen, als dies jetzt der Fall ist. Berücksichtigt man dies,
sowie, daß der Besitz der Anstalten an Staatspapieren infolge
der Anlagevorschrift sich von Jahr zu Jahr um etwa 40 Millionen
Mark vergrößert, so wird klar, welche außerordentlichen Verringerungen
der Zinsertrag erfahren muß. Man könnte einfwenden,
daß den Gesellschaften in Zukunft bei den jetzt stark
gewichenen Kursen keinerlei oder doch nur noch geringe Kursverluste
erwachsen werden. Es ist indessen nicht die geringste
Gewähr dafür geboten, daß dies tatsächlich der Fall sein wird.
Anderseits wird für die Gesellschaften die Gefahr derartiger
Verluste mit jedem Jahr größer, weil ja ihr Bestand an Staatsanleihen
ständig wätehst. Selbst wenn sich die Kursverluste in
der Folgezeit nur als halb so groß erweisen sollten, wie in den
letzten acht Jähren, so bleibt im'mer noch eine Minderverzinsung
von 1 o/o, die sich auf einen von Jahr zu Jahr erheblich wachsenden
Kapitalbetrag erstreckt. Es ist daher keine Übertreibung,
zu sagen, daß die Folgen des Kapitalanlagezwanges für die
Versicherungspraxis, ganz besonders für die der Lebensversiteherungsgesellschaften,
geradezu verhängnisvoll sein müssen
und zwar aus folgenden Gründen:
Da die meisten Lebensversicherungen mit Gewinnbeteiligung
abgeschlossen sind, haben die durch Kursverluste verursachten
weiten Schwankungen der Jahresgewinne zur Folge,
daß sich auch die Versichertendividenden, sofern solche
überhaupt noch vergütet werden können, mit den Jahreserträgen
ändern. Größere und geringere Dividendensätze werden
von einer zur anderen Gewinnverteilungsperiode miteinander
wechseln. Diese Tatsache wird, da die breiten Schichten der
Versicherten auf Grund ihrer allgemeinen und insbesondere versicherungswissenschaftlichen
Bildung nicht in der Lage sind,
den Zusammenhang der Dinge zu überblicken, sie in schlechten
Geschäftsjahren nur zu oft zu dem Glauben verleiten,
daß die Schuld an der Dividendenverringerung die w'enig geschickte
Geschäftsleitung ihrer Gesellschaft trägt, ja, die Versicherten
werden vielleicht sogar die Befürchtung hegen, daß
die geschäftliche Lage der Anstalt, mit der sie ihren Vertrag
abgeschlossen haben, keine gute ist. Die ungleichmäßige Di-