Gesetzgebung ist, die dort tätigen fremden Versicherungsunternehmungen
zum Erwerb möglichst großer Mengen ausländischer
Staatspapiere zu zwingen. Die Anstalten müssen
daher nicht allein den Vorrat an fremden Staatspapieren, den sie
jetzt besitzen, trotz des vermehrten Bestandes an heimischen
Fonds weiter behalten, sondern sind schon jetzt in einigen
ausländischen Staaten, und werden es in anderen demnächst,
genötigt, diesen Bestand an fremden Werten wesentlich zu
vermehren. ,
Es wäre ein Irrtum, anzunehmen, daß sich die schädlichen
Folgen der Kapitalanlagevorschrift auf die Gesellschaften bezw.
ihre Versicherten beschränkten. Sie gehen weit darüber hinaus
lund treffen die ganze Volkswirtschaft, ja, sie üben internationale
Wirkungen aus. Die privaten Versicherungsgesellschaften bevorzugen
heute bei der Anlage ihrer Kapitalien erste Hypotheken.
In welchem Umfange sie auf dem Hypothekenmarkt als Geldgeber
auftreten, lehren die nachstehenden Zahlen:
Hypothekenbestand der Hypothekenbanken, Sparkassen
und Versicherungs-Gesellschaften. *)
Deutsche
Hypotheken-Banken
Ende 1909
Preußische Sparkassen
Ende 1908
Deutsche Versicherungs-Unternehmungen
Ende 1909
Zahl
Bestand
Zahl
Bestand
Zahl
Bestand
38
10327093000
Mark
1678
5989791000
Mark
257
4354908000
Mark
Der Hypothekenbestand der Versicherungsgesellschaften,
dessen Hauptteil in den Händen der Lebensversicherungsgesellschaften
ist, war also nicht viel kleiner als der aller preußischen
Sparkassen und fast halb so groß wie der der Hypothekenbanken.
Wenn jetzt durch die Kapitalanlagevorschrift die Lebensversicherungsgesellschaften
genötigt werden, dem Hypothekenmarkte
einen Teil ihrer Mittel zu entziehen, so bedeutet das
i) Vergl. Geschäftsbericht des kaiserl. Aufsichtsamts für Privat-Versicherung
für das Jahr 1910, S. 33.
7*