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den Vorteil davon haben würden, wenn durch die Kapital
anlagevorschrift die Wettbewerbschancen der deutschen Ge
sellschaften beeinträchtigt würden. Dies muß der Fall sein,
Ida die Kapitalanlagevorschrift die einheimischen Gesellschaften
ganz anders trifft als die ausländischen, deren deutsches Geschäft
nur einen Bruchteil ihres Gesamtgeschäfts bildet.
Da die Stellung der einheimischen Unternehmungen im
geschäftlichen Wettbewerb mit den ausländischen eine nicht
unbeträchtliche Schwächung erfährt, werden in dem Moment,
in dem die deutschen Gesellschaften gezwungen sind,
Staatspapiere in bestimmter Höhe zu erwerben, die aus
ländischen, in Deutschland tätigen Unternehmungen diese Tat
sache dazu benutzen, um in den Kreisen des versicherung
suchenden Publikums eine außerordentlich lebhafte Propaganda*
(für sich zu entfalten und ihre höhere Konkurrenzfähigkeit gegen
über den deutschen Unternehmungen zu betonen. Die Folge
hiervon wird sein, daß das deutsche Versicherungsgeschäft aus
ländischer Unternehmungen eine schnellere Vergrößerung als
bisher auf Kosten des Geschäftes der einheimischen Anstalten
zeigen wird.
Wie in Deutschland ausländische Anstalten tätig sind, so
betreiben anderseits zahlreiche deutsche Unternehmungen Ver
sicherungsgeschäfte aller Art in nahezu allen Kulturländer«.
Wenn ihnen in Zukunft durch die Kapitalanlagevorschrift eine
schwere Fessel auferlegt wird und sie im Preis der Versicherung
nicht mehr mit den übrigen, in jenen ausländischen Gebieten
tätigen Anstalten der verschiedenen Nationen konkurrieren kön
nen, so wird sich in Zukunft der Versicherungsbestand der
deutschen Gesellschaften im Auslande nicht mehr in derselben
Weise vermehren, sondern sich im Gegenteil langsamer ver
größern oder gar nur auf der bisherigen Höhe erhalten. Diese
Folgen der Kapitalanlagevorschrift, die Förderung der auslän
dischen Versicherungsunternehmungen in Deutschland und die
Hemmung der deutschen Versicherungsunternehmungen im
Auslande, werden aber nicht ohne Wirkung auf die gesamte
(deutsche Volkswirtschaft bleiben. Es bedarf keiner Erwähnung,
daß die ausländischen, in Deutschland arbeitenden Unter-