Kap. VII. Bereich der staatlichen Maß*
nahmen für eine Besserung
der Rentenkurse.
l§8ie eben gemachten Ausführungen zeigen, daß die Be-
Strebungen, die Versicherungsgesellschaften zum An-
kauf von Staatspapieren in bestimmter Höhe zu zwin
gen, den erwarteten Erfolg nicht haben können, dagegen das
deutsche Versicherungsgewerbe und damit die ganze deutsche
Volkswirtschaft schwer schädigen müssen. Von einer derartigem
Maßnahme muß daher ebenso sehr aus nationalen, wie aus
Billigkeitsgründen abgesehen werden. Fühlen sich die Regierun
gen, obwohl es durchgreifende Mittel zur Besserung der Staats
papierkurse nicht gibt, gleichwohl verpflichtet, Schritte hierfür
zu unternehmen, so dürfen diese, da sie keinerlei Aussicht
auf irgendwelchen Erfolg haben, keine wirtschaftlichen Schädi
gungen für irgendwelche Erwerbs zweige in sich schließen. Dem
nach komjmt lediglich in Frage, die Staatsanleihen mit gewissen
Vorrechten vor anderen Wertpapieren auszustatten, ihren Ankauf
zu erleichtern, das Interesse der kapitalbesitzenden Bevölke
rungskreise für diese Effekten stärker anzuregen, Fehler bei
der Begebung zu meiden, eine energische Tilgungspolitik zu
treiben und Konvertierungen zu unterlassen.
Die Nachfrage nach Staatspapieren könnte etwa dadurch
erhöht werden, daß sie in steuerlicher Beziehung bevorzugt
würden, vor allem kämen Bevorzugungen der Staatsanleihen hin-