Kap. VII. Bereich der staatlichen Maß*
nahmen für eine Besserung
der Rentenkurse.
l§8ie eben gemachten Ausführungen zeigen, daß die Be-Strebungen,
die Versicherungsgesellschaften zum Ankauf
von Staatspapieren in bestimmter Höhe zu zwingen,
den erwarteten Erfolg nicht haben können, dagegen das
deutsche Versicherungsgewerbe und damit die ganze deutsche
Volkswirtschaft schwer schädigen müssen. Von einer derartigem
Maßnahme muß daher ebenso sehr aus nationalen, wie aus
Billigkeitsgründen abgesehen werden. Fühlen sich die Regierungen,
obwohl es durchgreifende Mittel zur Besserung der Staatspapierkurse
nicht gibt, gleichwohl verpflichtet, Schritte hierfür
zu unternehmen, so dürfen diese, da sie keinerlei Aussicht
auf irgendwelchen Erfolg haben, keine wirtschaftlichen Schädigungen
für irgendwelche Erwerbs zweige in sich schließen. Demnach
komjmt lediglich in Frage, die Staatsanleihen mit gewissen
Vorrechten vor anderen Wertpapieren auszustatten, ihren Ankauf
zu erleichtern, das Interesse der kapitalbesitzenden Bevölkerungskreise
für diese Effekten stärker anzuregen, Fehler bei
der Begebung zu meiden, eine energische Tilgungspolitik zu
treiben und Konvertierungen zu unterlassen.
Die Nachfrage nach Staatspapieren könnte etwa dadurch
erhöht werden, daß sie in steuerlicher Beziehung bevorzugt
würden, vor allem kämen Bevorzugungen der Staatsanleihen hin-