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übernehmende Bankkonsortium, wie für das Publikum, das auf
die Anleihen subskribiert. 1 ) Das Übernahmekonsortium!
braucht zuweilen recht lange, bis es die übernommenen Be
träge abgesetzt hat und die Emissionen klassiert sind, muß
mithin mit der Festlegung der flüssigen Mittel für einen längeren
Zeitraum rechnen. Nicht selten wurden außerdem die dem
Übernahmekonsorüum zugestandenen Vergünstigungen dadurch
beeinträchtigt, daß infolge des schnellen Aufeinanderfolgens
der Emissionen der Kurs der eben oder noch nicht ganz unter
gebrachten Anleihe durch die ihr folgende, neu an den Markt
gelangende Emission mehr oder minder gedrückt wurde. Als
ein Mangel darf es auch bezeichnet werden, daß für die Kurs
pflege verhältnismäßig wenig geschieht. Allerdings ist die
Preußische Seehandlung als Institut gedacht, das durch Inter
ventionskäufe die Stabilität der Konsolkurse in gewissem Um
fange garantieren soll. Zu diesem Zwecke wurde im Jahre 1904
das Kapital der Seehandlung von rund 33 Millionen Mark
auf rund 100 Millionen Mark erhöht. Es liegt aber auf der
Hand, daß trotz dieser Kapitalserhöhung in Rücksicht auf die
außerordentliche Höhe der emittierten Werte nicht daran ge
dacht werden kann, durch die Maßnahmen dieses Unter
nehmens allein eine kursbefestigende Wirkung hervorzurufen,
wenngleich der Jahresumsatz der Seehandlung in Reichs
anleihen und preußischen Konsols sich auf etwa eine Milliarde
Mark im Jahr beziffert. Andere Emittenten von Obligationen
haben es ausgezeichnet verstanden, die Banken allgemein für den
Absatz ihrer Effekten zu interessieren. In großartiger Weise
ist dies seitens der deutschen Hypothekenbanken hinsichtlich
ihrer Pfandbriefe geschehen. Der Provinzbankier, den sein
Klient wegen eines sicheren Rentenpapieres befragt, wird ihm
selbstverständlich unter den soliden und erstklassigen Effek
ten diejenigen empfehlen, deren Verkauf ihm einen gewissen
Provisionsnutzen bringt. Dies ist bei den Hypothekenbankpfand
briefen durchweg der Fall. Den den Verkauf vermittelnden
Banken werden hier zum Teil sogar ganz erhebliche Boni
fikationen zugestanden. Reich und Bundesstaaten glaubten es
') von Dombois, a. a. O. S. 35.